D. Auswärtiger Leihverkehr
D. Auswärtiger Leihverkehr
§ 20 Ausleihe an andere Bibliotheken
Die Ausleihe von Medieneinheiten an andere Bibliotheken im regionalen, im deutschen oder im internationalen Leihverkehr unterliegt den Bestimmungen der geltenden Leihverkehrsordnungen.
§ 21 Entleihe aus anderen Bibliotheken
An der Freien Universität Berlin können nicht vorhandene Werke gemäß den Bestimmungen der Leihverkehrsordnungen im regionalen, deutschen und internationalen Leihverkehr durch die Universitätsbibliothek beschafft werden. Die Einzelheiten des Verfahrens werden von der Universitätsbibliothek geregelt.