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Podiumsdiskussion: Der EuGH in der Kontroverse

Die Kolleg-Forschergruppe „The Transformative Power of Europe“ (KFG), die Forschungsstelle „Der Bürger im europäischen Staaten- und Verfassungsverbund“ und der Jean Monnet Lehrstuhl Europäische Integration laden Sie herzlich zum 5. Dahlemer Europagespräch ein mit dem Titel:

 

Der Europäische Gerichtshof in der Kontroverse

Die politische Ambivalenz der Integration durch Recht

 

Donnerstag, 30.04.2009, 18.00 Uhr, Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft, Ihnestr. 21, Hörsaal A (U Thielplatz)

 

Als Podiumsgäste sind geladen:

 

  • Peter Altmaier, MdB (Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern; ehemaliges Mitglied des Europäischen Parlaments und des Verfassungskonvents)                                                           

  • Prof. Dr. Stephan Wernicke (Europäische Kommission; 2000-2006 Mitglied des Deutschen Richterkabinetts am Europäischen Gerichtshof)

  • Prof. Dr. Fritz W. Scharpf (Direktor Emeritus Max-Planck-Institut; Gastwissenschaftler der Kolleg- Forschergruppe „The Transformative Power of Europe“, FU Berlin)

  • Prof. Dr. Christian Calliess (Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht; Leiter der Forschungsstelle „Der Bürger im europäischen Staaten- und Verfassungsverbund“, FU Berlin)

  • Prof. Dr. Tanja A. Börzel (Moderation) (Lehrstuhl für Europäische Integration; Leiterin KFG „The Transformative Power of Europe“, FU Berlin)

 

Die Dahlemer Europagespräche bringen mindestens einmal im Jahr internationale Forscher und Praktiker zusammen, um über aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen Europäischer Integration zu diskutieren.

 

Das aktuelle Gespräch ist der kontrovers diskutierten Rolle des Europäischen Gerichtshofs im Integrationsprozess gewidmet. Kritiker – wie z.B. der ehemalige Bundespräsident Roman Herzog – stellen das Eingreifen der Luxemburger Richter in die Kompetenzen und Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten in Frage. Überschreitet der EuGH seine Zuständigkeit, wenn er sich als „Motor der europäischen Integration“ versteht und mit seinen Urteilen – oftmals  zu Gunsten der Bürger – zum Beispiel in die nationale Sozialpolitik eingreift? Werden hierdurch die politischen Gestaltungsmöglichkeiten des nationalen Gesetzgebers unzulässig beschränkt? Beruht andererseits nicht gerade der Erfolg der europäischen Integration in historischer Perspektive auch auf der aktivierenden Rechtssprechung des EuGH? Oder muss der EuGH im Umfeld des Vertrages von Lissabon umdenken?

 

Das Thema erweist sich als besonders aktuell, da Ende April der Abschluss des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht zu den Klagen gegen die endgültige Ratifizierung des Lissabon-Vertrages zu erwarten ist.

Im Anschluss kleiner Umtrunk.