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Learning Agreement

Für die Teilnahme am ERASMUS+ Programm ist ein Learning Agreement auszufüllen.

Ein Minimum von 15 ECTS pro Semester an der Gastuniversität ist für die finanzielle Förderung des Erasmus+-Stipendiums zu absolvieren. Zudem müssen Ihnen diese an der Gastuniversiät erbrachten Studieneleistungen zumindest anteilig für Ihr Studium an der FU Berlin anerkannt werden können. Für die Anerkennung empfehlen wir Ihnen, bei der Studienplanung folgendes zu berücksichtigen:

  • Das Modul "Religion, Medizin, Psyche" sollte am IfSKA studiert werden.
  • Bitte halten Sie die Module das Modul "Verflochtene Welten" und das Hauptseminar des Vertiefungsmoduls "Spezielle Themen" (Kernfach) sowie die Fachnahe Zusatzqualifikation in ABV (Kernfach) in CM frei. Hier sind Anerkennungen von Studienleistungen an Gastuniversitäten meist problemlos möglich.“

Bitte beachten Sie auch die Hinweise unseres zentralen Erasmusbüros:

http://www.fu-berlin.de/studium/international/studium_ausland/erasmus/dokumente/index.html

Das Learning Agreement gliedert sich in die Abschnitte vor, während und nach der Mobilität. Für jeden dieser Abschnitte werden drei Unterschriften benötigt:

  • Austauschstudierende*r
  • Departmental Coordinator des jeweiligen Fachbereichs/Instituts der Gastuniversität,
  • Departmental Coordinator des jeweiligen Fachbereichs/Instituts der Heimatuniversität

 

Vor der Mobilität

Das Learning Agreement (before the mobility) muss dem zentralen Erasmusbüro der FU spätestens vor der Abreise in das Gastland vollständig vorliegen.

  1. Recherchieren Sie vorbereitend das Lehrangebot der Gastuniversität und erstellen eine Auflistung der Seminare, die Sie besuchen wollen.
  2. Füllen Sie auf dieser Grundlage den ersten Teil des Learning Agreements aus.
  3. Sofern einzelne Studienleistungen in einem anderen Studienfach als der SKA anerkannt werden sollen, holen Sie sich bitte zunächst eine Unterschrift der für Anerkennung in diesem Fach zuständigen Person ein (Feld in Tabelle B).
  4. Mit diesem vorausgefüllten Dokument kommen Sie bitte zur Unterschrift in die Erasmus-Sprechstunde am IfSKA.
  5. Anschließend unterschreiben Sie das Learning Agreement selbst und holen per Email/Scan die Unterschrift des Departmental Coordinators der Partneruniversität ein.
  6. Zum Schluss leiten Sie das fertige Agreement mit allen Unterschriften an das zentrale Erasmusbüro der FU weiter.

Während der Mobilität

Wenn Sie das Studium an der Gastuniversität beginnen, werden Sie eventuell feststellen, dass sich das Seminarangebot geändert hat.

In diesem Fall müssen Sie innerhalb der ersten vier Wochen nach Studienbeginn an der Partnerhochschule den Abschnitt "Während der Mobilität" in ihrem Learning Agreement beim zentralen Erasmusbüro der FU einreichen.

  1. Füllen Sie den entsprechenden Abschnitt des Learning Agreements aus. Bitte beachten Sie, dass in Tabelle C und D alle Änderungen anzugeben sind, die sich im Vergleich zu den Tabellen A bzw. B ergeben haben.
  2. Dies lassen Sie sich zunächst seitens der Erasmuskoordination des Partnerinstituts per Unterschrift und Stempel bestätigen.
  3. Sollten die Änderungen ein anderes Studienfach als die SKA betreffen, holen Sie bitte als nächstes per Email/Scan die Unterschrift der für die Anerkennung in diesem Fach zuständigen Person ein (Feld in Tabelle D).
  4. Im nächsten Schritt schicken Sie das Dokument als Scan an erasmus-ska@polsoz.fu-berlin.de. Die Koordination am IfSKA unterscheibt das Agreement im Auftrag des Prüfungsausschusses und schickt Ihnen einen Scan zu.
  5. Diesen Scan leiten Sie dann als finalen Schritt an das Erasmusbüro weiter.

Nach der Mobilität

Die von der Gasthochschule benötigten Unterschriften sollten Sie vor Ihrer Abreise einholen. Sobald Sie das Transcript of Records erhalten haben, gehen Sie in die Sprechstunde der Erasmuskoordination am IfSKA und besprechen die Anerkennung.