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Hinweise zum Magisterabschluss

Hinweise zum internen Prüfungsverfahren am Institut für Ethnologie für Klausuren und mündliche Magisterabschlussprüfungen

(Alle externen Angelegenheiten, wie vorgezogene Teilprüfungen usw. regelt das Prüfungsbüro unseres Fachbereichs Politik- und Sozialwissenschaften: http://www.polsoz.fuberlin. de/studienbuero/pb/index.html - Tel: 030-838-52503. Bitte die persönlichen und telefonischen Sprechzeiten auf der Homepage beachten).

 

1) Bei wem kann ich mich prüfen lassen und meine Magisterarbeit einreichen?
Prüfungsberechtigt für die Durchführung von Prüfungsverfahren im Fach Ethnologie (Haupt- und Nebenfach Magister und Beifach Diplom) sind zur Zeit:

Prof. Dr. Hansjörg Dilger
Prof. Dr. Urte Undine Frömming
Prof. Dr. Birgitt Röttger-Rössler
Prof. Dr. Ingrid Kummels (LAI)
PD Dr. Tilo Grätz
PD Dr. Klaus Hesse
PD Dr. Ingrid Schindlbeck
PD Dr. Thomas Zitelmann
Dr. Eric Heuser
Dr. Anita von Poser
Dr. Markus Schindlbeck (Ethnologisches Museum; für Arbeiten mit Ozeanienschwerpunkt)

Professor/inne im Ruhestand (stehen nur noch für die bereits angemeldeten Prüfungskandidat/innen zur Verfügung):
Prof. Dr Ute Luig i.R.
Prof. Dr. Georg Pfeffer i.R.
Prof. Dr. Jürgen Golte i.R. (LAI; für Abschlussarbeiten mit Lateinamerika-Schwerpunkt)



Die Sprechzeiten dieser Dozent/inn/en finden Sie auf der Website Aktuelle Sprechzeiten

Man sollte sich frühzeitig bei der möglichen Prüferin/dem möglichen Prüfer bekannt machen und seine/ihre Seminare besuchen oder besucht haben.

 

2) Formulare
„Antrag auf Anmeldung zur Magisterprüfung“ [PDF] und Formular Prüferbestätigung [PDF]
Das Formular „Antrag auf Anmeldung zur Magisterprüfung“ [PDF] muss vom Pruefungskandidaten/von der Prüfungskandidatin ausgefüllt mit allen Belegen und vom Studierenden unterschrieben in die Sprechstunde mitgebracht werden. Der Prüfer/die Prüferin überprüft die im Studium erbrachten Leistungen des Kandidaten/der Kandidatin und erklärt auf dem Formular Prüferbestätigung [PDF] durch Unterschrift seine Bereitschaft, die Prüfung abzunehmen. Auf letzerem Formular werden auch die vereinbarten Themen festgehalten.

3) Prüfungsthemen
für die mündliche Magisterabschlussprüfung und die Klausur werden mit der Prüferin /dem Prüfer persönlich in der Sprechstunde abgesprochen und nur in Ausnahmefällen per Email vereinbart.
Die Prüfungsthemen sollten regional und thematisch dem Forschungs- bzw. Lehrgebiet der Prüfer/innen entsprechen (siehe z. B. die persönlichen Homepages der prüfungsberechtigten Professoren und Mitarbeiter). Die Themen der mündlichen Prüfung und der Klausur dürfen auf keinen Fall deckungsgleich mit dem Thema der Magisterarbeit sein!


4) Unterlagen beim Prüfungsamt einreichen
Die beide Formulare Antrag auf Anmeldung zur Magisterprüfung sowie das Formular Prüferbestätigung ausgefüllt ins Prüfungsbüro bringen mit sämtlichen verlangten Zeugnissen (Hochschul - Zwischenzeugnis, Scheine, Bafög usw. siehe Formular).


5) Datum und Uhrzeit für die mündliche und schriftliche Prüfung
werden ebenfalls im Gespräch mit dem Prüfer/der Prüferin vereinbart bzw. im Anschluss an das Gespräch über das Sekretariat vergeben.
Der Klausurtermin findet in der Regel VOR der mündlichen Prüfung statt und wird grundsätzlich individuell über das Sekretariat vereinbart, da es hier nur darauf ankommt, einen freien Raum zu reservieren.



6)  Prüfungsprotokollant/in ("Beisitzer/in")
Bei jeder mündlichen Prüfung muss neben dem Prüfer/der Prüferin noch der/die Beisitzerin anwesend sein, der/die das Prüfungsprotokoll aufnimmt. Diese/r wird vom Institut gestellt, ohne dass sich die Magisterkandidat/inn/en darum bemühen müssen.


7) Ein Thesenpapier für die mündliche Prüfung verfassen
und dieses per Email oder per Post spätestens zwei Tage vor der Prüfung an die Prüferin/den Prüfer schicken und zusätzlich zur Prüfung mitbringen. Eine Einsicht durch die Prüfungskandidat/inn/en ist während der Prüfung allerdings nicht erlaubt. Das Thesenpapier sollte pro Thema maximal eine Seite umfassen und die Hauptthesen der vereinbarten Literatur (in der Regel 5-6 Werke, Bücher Aufsätze oder Filme pro Thema) knapp nennen. Bitte auf diesem Thesenpapier auch die genauen Literaturangaben machen, wie sie im Prüfungsvorgespräch vereinbart wurden. Für das Thema der Klausur muss kein Thesenpapier angefertigt werden.

 
8) Prüfungsakte/Protokollbogen
Pünktlich zum Prüfungstermin erscheinen und die Prüfungsakte bzw. einen Prüfungs- Protokollbogen mitbringen
(Auskunft darüber erteilt das Prüfungsbüro).

 

9) Dauer der mündlichen Prüfung
Die Prüfung für das Magister-Hauptfach dauert 60 min, für Magister-Nebenfach 30 min.

 

Schlagwörter

  • Ethnologie, FU Berlin, Visuelle Anthropologie, Anthropology
SFB 1171 Affective Societies
BGSMCS
Berlin Southern Theory Lecture