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Studiengangsspezifische Fragen (Master Medien u. Polit. Kommunikation / Publizistik- und Kommunikationswiss.)

Studieninteressierte mit deutschem Hochschulabschluss bewerben sich online zwischen dem 15.04. und 31.05. über den Bereich Bewerbung und Zulassung der Freien Universität Berlin; nähere Infos dazu finden Sie hier. Hinweise zu den Bewerbungsportalen und zum aktuellen Stand Ihrer Bewerbung finden Sie auf den zentralen Seiten.

Bewerber/innen mit ausländischem Hochschulabschluss bewerben sich bei uni assist, der Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen; nähere Infos dazu finden Sie hier.

Der zentrale Info-Service Studium der Freien Universität berät Sie zu allgemeinen Fragen rund um das Bewerbungsverfahren. Bitte beachten Sie auch den erforderlichen Nachweis der Englischkenntnisse (B2 GER).

Ein Motivationsschreiben ist für die Master-Bewerbung nicht notwendig.

Zur Bewerbung müssen Sie Studienleistungen im Umfang von mindestens 60 Leistungspunkten (LP=ECTS) im Fach Publizistik-, Kommunikations- und Medienwissenschaft oder Journalistik, davon mindestens 10 LP in sozialwissenschaftlichen Forschungsmethoden, absolviert haben. Hierfür müssen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen aussagekräftige Nachweise beifügen (Transcript of Records). Absolvent/innen anderer Kernfächer erfüllen diese Voraussetzungen nur, wenn sie eines der oben genannten Fächer zumindest als Nebenfach studiert haben. Diese Zugangsvoraussetzungen sind auch in den Zugangssatzungen des MA Medien und Politische Kommunikation bzw. MA Publizistik- und Kommunikationswissenschaft nachzulesen (pdf-Dateien).

Bitte geben Sie sämtliche fachlich einschlägigen Studienleistungen mit Beschreibungen der Inhalte (Vorlesungsverzeichnis-Kommentar) in einer separaten Aufstellung mit Quellenangabe (z.B. URL) an. Als fachlich einschlägige Studienleistungen werden in begrenztem Umfang auch Lehrveranstaltungen in sozialwissenschaftlichen Forschungsmethoden sowie Abschlussarbeiten mit erkennbarem Fachbezug berücksichtigt. Bei Lehrveranstaltungen, die im Titel keinen expliziten Fachbezug erkennen lassen, sollten Sie möglichst einen schriftlichen Nachweis von Ihrer Hochschule bzw. den betreffenden Dozent/innen beifügen. Aus dem Nachweis sollte deutlich hervorgehen, inwieweit kommunikations- bzw. medienwissenschaftliche Inhalte im Rahmen der Lehrveranstaltung (bzw. der Abschlussarbeit) behandelt worden sind.


Nein, berufspraktische Erfahrungen (z.B. im Journalismus oder PR-Bereich) werden bei der Überprüfung der fachlichen Zugangsvoraussetzungen von Studienbewerber/innen im Regelfall nicht berücksichtigt, da es sich um forschungsorientierte Masterstudiengänge handelt. Einzige Ausnahme wären gegebenenfalls berufspraktische Erfahrungen in der Medien- und Meinungsforschung, wenn Sie hierdurch Ihre Kenntnisse in sozialwissenschaftlichen Forschungsmethoden und deren Anwendung in der Berufspraxis belegen können.

Nein, wenn Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist die fachlichen Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllen, gibt es keine Möglichkeit, Ihnen ggf. noch fehlende Leistungen zu Beginn des Masterstudiums an der Freien Universität nachzuholen (im Sinne einer "Zulassung unter Vorbehalt").

Ihre Bewerbung wird im weiteren Auswahlverfahren nur berücksichtigt, wenn Sie die fachlichen Zugangsvoraussetzungen vollständig erfüllen. Bitte beachten Sie, dass bei der Prüfung Ihrer Bewerbung generell nur Studienleistungen berücksichtigt werden können, die Sie bereits erfolgreich absolviert haben. So können z.B. Kurse, die Sie noch während der Bewerbungsphase im laufenden Sommersemester belegen, erst nach erfolgreichem Abschluss (d.h., erst bei einer Bewerbung im Folgejahr) berücksichtigt werden.

Ja, sofern Sie Ihr Studium voraussichtlich im laufenden Sommersemester abschließen werden. (Nachweise über Ihren noch ausstehenden Studienabschluss müssen Sie dann nach der Immatrikulation im Verlauf des 1. Fachsemesters bei der Studierendenverwaltung der FU Berlin nachreichen.) In diesem Fall fügen Sie Ihrer Bewerbung eine offizielle Bestätigung Ihrer Hochschule über Ihren aktuellen Leistungs- und Bewertungsstand (Transcript of Records) bei. Auf dem Transcript of Records muss eine vorläufige Gesamtnote ausgewiesen sein.

An der FU Berlin immatrikulierte Studierende können statt des Transcript of Records eine 2/3-Bescheinigung des für ihren Studiengang zuständigen Prüfungsbüros einreichen, aus der der aktuelle Leistungsstand sowie die vorläufige Durchschnittsnote hervorgehen. Grundsätzlich gilt, dass mindestens zwei Drittel der im Erststudium zu erbringenden Leistungen nachgewiesen sein müssen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Maßgebliches Kriterium für die Vergabe der Studienplätze ist die Qualifikation (Abschlussnote des vorhergehenden Studiums). Eine Tabelle zum NC in Masterstudiengängen des letzten Jahres mit ergänzenden Hinweisen zum rechtlichen Rahmen für die Studienplatzvergabe finden Sie hier (pdf-Datei).

Im Rahmen des Auswahlverfahrens wird für Bewerber/innen mit einem gleichwertigen Studienabschluss ein Teil der Studienplätze nach einer Kombination aus Abschlussnote in Verbindung mit dem Gesamtumfang folgender Studienfächer vergeben: Publizistik- und Kommunikationswissenschaft, Politikwissenschaft, Soziologie und Psychologie. Abhängig vom jeweiligen LP-Gesamtumfang dieser Studienfächer werden diese als ergänzendes Auswahlkriterium neben der Abschlussnote in das Vergabeverfahren einbezogen. Nähere Informationen hierzu finden Sie in der Zugangssatzung MPK oder Zugangsatzung PuK (pdf-Datei).

Infos zu den Studieninhalten sowie weiterführende Literatur finden Sie auf den zentralen Seiten zum Studienangebot der FU Berlin in den Fachbeschreibungen zum Master Medien und Politische Kommunikation sowie zum Master Publizistik- und Kommunikationswissenschaft.

Auch auf unserer Institutswebsite finden Sie nähere Informationen zum Inhalt und Aufbau des MA Medien und Politische Kommunikation sowie des MA Publizistik- und Kommunikationswissenschaft.

Ja, Studieninteressierte können sich an der Freien Universität für maximal zwei Masterstudiengänge bewerben.

Hier finden Sie zunächst die am Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften angebotenen Masterstudiengänge. Eine Übersicht über alle Masterstudiengänge der Freien Universität Berlin finden Sie hier.

Der Hochschulkompass bietet umfangreiche Informationen zu Hochschulen in Deutschland sowie zu sämtlichen Studien- und Promotionsmöglichkeiten.

Absolvent/innen des Masterstudiengangs Medien und Politische Kommunikation sind sowohl auf eine wissenschaftliche Laufbahn in universitärer und außeruniversitärer Forschung vorbereitet, als auch auf Führungspositionen in Medien und Verbänden. Ein erfolgreicher Studienabschluss qualifiziert besonders für Tätigkeiten im Bereich der politischen Kommunikation, der kommunikationswissenschaftlichen Politikberatung und der Meinungs-, Medien- und Politikforschung.

Absolvent/innen des Masterstudiengangs Publizistik- und Kommunikationswissenschaft sind bestens auf eine wissenschaftliche Karriere innerhalb und außerhalb der Universität vorbereitet. Durch die Kombination von grundlagen- und anwendungsorientierter Forschung stehen ihnen vielfältige Berufsfelder in der Kommunikations- und Medienforschung, aber auch in Journalismus, Organisationskommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Unterhaltung sowie in Medienmanagement und -beratung offen.  

Absolvent/innenstudien zu den Masterstudiengängen Medien und Politische Kommunikation sowie Publizistik- und Kommunikationswissenschaft stehen momentan noch aus. Einen Hinweis auf die Berufsfelder, in die Alumni des bereits ausgelaufenen Magisterstudiengangs Publizistik- und Kommunikationswissenschaft eingestiegen sind, liefert die AbsolventInnenstudie 2020 zum Masterstudiengang Medien und Politische Kommunikation. Zudem bietet die aktuelle BA PuK-Absolvent/innenstudie von 2015 Einblicke in den Werdegang von Alumni des Bachelorstudiengangs Publizistik- und Kommunikationswissenschaft (PuK).

Antworten auf allgemeine Fragen von Studieninteressierten unabhängig vom Studiengang (z.B. zu sprachlichen Zugangsvoraussetzungen, Studiengebühren etc.) finden Sie hier.

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