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Magisterstudiengang Informationswissenschaft (eingestellt)

Hinweis: Dieser Studiengang ist ausgelaufen. Studienanfänger werden nicht mehr zugelassen.

Weitere Informationen erhalten Sie im Prüfungsbüro bei Frau Einhoff.

Informationen zu letztmaligen Prüfungsterminen in den Magisterstudiengängen:

Der Fachbereichsrat Politik- und Sozialwissenschaften hat am 30.04.2014 die letztmaligen Prüfungstermine für alle aktuell und vormals immatrikulierten Studierenden u.a. in den Magisterstudiengängen Publizistik- und Kommunikationswissenschaft sowie Informationswissenschaft beschlossen (s. hierzu in den FU-Mitteilungen 19/2014)
Die Frist zur Ablegung noch ausstehender Prüfungsleistungen endete für beide Magisterstudiengänge am 30.09.2016

Informationen über letztmalige Prüfungstermine an allen Fachbereichen der FU Berlin finden Sie hier (pdf-Datei).

Infos zum Magisterteilstudiengang Informationswissenschaft:

Studienverlauf

Hauptstudium für Hauptfachstudenten

Pflichtveranstaltungen

  • Vorlesung Theorie und Methodik der Informationswissenschaft I
  • Vorlesung Theorie und Methodik der Informationswissenschaft II
  • Jeweils ein Methodenseminar, das jedoch nicht im gleichen Semester durchgeführt werden muß.

Wahlpflichtveranstaltungen

Es müssen 26 SWS Wahlpflichtveranstaltungen nachgewiesen werden von denen 16 SWS aus den Schwerpunkten gewählt werden müssen und 10 aus Wahlgebieten sein können (frei wählbar, wenn ein Zusammenhang zur Informationswissenschaft nachweisbar ist). Aus den angebotenen 4 Schwerpunkten sind mindestens 8 Veranstaltungen nachzuweisen. Die Pflichtveranstaltungen des Hauptstudiums und die schwerpunktbezogenen Lehrveranstaltungen sind durch mindestens 4 unbenotete Leistungsnachweise (in der Regel als größere Arbeit) nachzuweisen, die anderen mit einem Teilnahmenachweis. Ebenfalls aus den schwerpunktbezogenen Lehrveranstaltungen sind zwei Projektnachweise zu erbringen.

Hauptstudium für Nebenfachstudenten

Pflichtveranstaltungen

  • Vorlesung Theorie und Methodik der Informationswissenschaft I
  • Vorlesung Theorie und Methodik der Informationswissenschaft II

Wahlpflichtveranstaltungen

Es müssen je 6 SWS aus zwei Schwerpunkten des Hauptstudiums erbracht werden. Die Pflichtveranstaltungen des Hauptstudiums und die schwerpunktbezogenen Lehrveranstaltungen sind durch mindestens 2 unbenotete Leistungsnachweise (in der Regel als größere Arbeit) nachzuweisen, die anderen mit einem Teilnahmenachweis.

Studienabschlüsse

Magister Hauptfach/Magister Ergänzungsstudium

Voraussetzungen sind:

  • Grundstudiumsabschluß
  • 8 SWS Pflichtveranstaltungen
  • 16 SWS Wahlpflichtveranstungen
  • 4 Leistungsnachweise
  • 2 Projektnachweise plus 10 SWS nach eigener Wahl

Magister Nebenfach

Voraussetzungen sind

  • Grundstudiumsabschluß
  • 4 SWS Pflichtveranstaltungen
  • 12 SWS Wahlpflichtveranstungen
  • 2 Leistungsnachweise

Alte Studienordnung

Die "alte Studienordnung" gilt nur für Studendierende, die das 1. Fachsemester spätestens Sommersemester 1989 begonnen haben.

Organisation des Hauptstudiums: Für Studierende, die sich im WS 1989/90 im Hauptstudium (5. Fachsemester und höher) befanden gilt im Hauptstudium die alte Studienordnung oder wahlweise die neue Studienordnung. Im Hauptstudium sind von den vorgesehenen 8 Wahlpflichtveranstaltungen mindestens 4 mit einem unbenoteten Leistungsnachweis nachzuweisen (in der Regel als größere Arbeit). Für diejenigen, die keinen Klausurersatz anstreben, sind die anderen Veranstaltungen bis zu 20 SWS teilnahmenachweispflichtig (in der Regel Teilnahme an einer Referategruppe). Die 20 SWS Wahlpflichtveranstaltungen sollen sich möglichst über alle Schwerpunkte des Hauptstudienangebots erstrecken (mindestens eine pro Schwerpunkt).

Studienabschlüsse der alten Studienordnung

Magister Hauptfach/Magister Ergänzungsstudium

Voraussetzungen sind

  • Grundstudiumsabschluß
  • 20 SWS, davon 5 Seminare
  • 2 Projektteilnahmen
  • 1 Praxisübung - davon 4 Leistungsnachweise plus 10 SWS nach eigener Wahl

Magister Nebenfach

Voraussetzungen sind

  • Einführungsblock
  • 2 Grundkurse
  • 6 Grundcolloquien
  • 2 Praxisübungen
  • 3 Seminare oder Projekte

Seminaranmeldungen

Anmeldungen zu den Seminaren finden üblicherweise in den angekündigten Vorbesprechungen statt. Vorherige Anmeldungen gibt es nur in Ausnahmefällen (bitte Kommentare und Aushänge beachten).

Teilnahmenachweise im Grundstudium: Anforderungen sind zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntzugeben/nachzufragen.

Leistungsnachweise im Grundstudium: Anforderungen sind zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntzugeben/nachzufragen.

Erteilte Leistungsnachweise müssen benotet und individualisiert sein, Grundlage in der Regel 10 Seiten.

Leistungsnachweise

Teilnahmenachweise im Hauptstudium

Anforderungen sind zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntzugeben/nachzufragen (in der Regel ein mündliches Referat).

Leistungsnachweise im Hauptstudium

Anforderungen sind zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntzugeben/nachzufragen (in der Regel eine schriftliche Referatfassung von pro Person ca. 10 Seiten, unbenotet).

Qualifizierte Leistungsnachweise im Hauptstudium

Die Regelung, daß die Klausur der Magisterprüfung durch drei (Nebenfach: zwei) qualifizierte Leistungsnachweise im Hauptstudium ersetzt werden kann, ist ab SS 1987 aufgehoben. Sie galt nur noch für diejenigen, die bis zum SS 1987 das Hauptstudium aufgenommen haben. Grundsätzlich kann in jeder Hauptstudienveranstaltung ein qualifizierter Leistungsnachweis nach Absprache mit dem Dozenten erworben werden. Hierfür ist eine umfangreiche schriftliche Arbeit einzureichen (Fristen setzen die Dozenten fest), die vom Dozenten differenziert beurteilt und vorbenotet wird. Alle qualifizierten Leistungsnachweise werden endgültig von einem Prüfungsberechtigten erteilt. Die Arbeit wird archiviert.

Projektteilnahmen

In allen Hauptstudienveranstaltungen kann ein Projektteilnahmenachweis erworben werden. Hierfür ist eine umfangreichere schriftliche Arbeit bei einem Prüfungsberechtigten einzureichen, die etwa den Anforderungen des qualifizierten Leistungsnachweises genügen muß. Alle Projektteilnahmen werden vom entsprechenden Prüfungsberechtigten bescheinigt. Die Arbeit wird archiviert.

Teilnahme-/Leistungsnachweise und Projektteilnahmen können in der gleichen Veranstaltung erworben werden. Voraussetzung sind jedoch jeweils entsprechende Leistungen (d.h. Referat plus Projektarbeit).

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