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Magisterstudiengang Publizistik- und Kommunikationswissenschaft (eingestellt)

Hinweis: Dieser Studiengang ist ausgelaufen. Studienanfänger werden nicht mehr zugelassen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Einhoff.

Informationen zu letztmaligen Prüfungsterminen in den Magisterstudiengängen:

Der Fachbereichsrat Politik- und Sozialwissenschaften hat am 30.04.2014 die letztmaligen Prüfungstermine für alle aktuell und vormals immatrikulierten Studierenden u.a. in den Magisterstudiengängen Publizistik- und Kommunikationswissenschaft sowie Informationswissenschaft beschlossen (s. hierzu in den FU-Mitteilungen 19/2014)
Die Frist zur Ablegung noch ausstehender Prüfungsleistungen endete für beide Magisterstudiengänge bereits am 30.09.2016

Die Folien der Informationsveranstaltung für Magisterstudierende vom 15.07.2014 finden Sie hier (pdf-Datei).

Informationen über letztmalige Prüfungstermine an allen Fachbereichen der FU Berlin finden Sie hier (pdf-Datei).


Infos zum Magisterteilstudiengang Publizistik- und Kommunikationswissenschaft:

Grundstudium für Hauptfachstudenten

In der Regel dauert das Grundstudium vier Semester und umfaßt 30 SWS (Semesterwochenstunden), d.h. 15 zweistündige Lehrveranstaltungen in denen 6 (7) benotete Leistungsnachweise (Scheine) erbracht werden müssen. Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen. Lehrveranstaltungen finden in fünf Teilbereichen statt, in denen jeweils ein Schein erbracht werden muß:

1. Allgemeine Veranstaltungen

  • Einführung in die Publizistik- und Kommunikationswissenschaft
  • Orientierungskurs
  • Technik des wissenschaftlichen Arbeitens
  • Sozialwissenschaftliche Forschungsmethoden I
  • Sozialwissenschaftliche Forschungsmethoden II
  • Sozialwissenschaftliche Forschungsmethoden III

2. Sozialwissenschaftliche Kommunikations- und Medienforschung

  • Einführung in die Kommunikations- und Medienforschung I
  • Ausgewählte Probleme der Kommunikations- und Medienforschung

3. Strukturen der Massenkommunikation / Kommunikations- und Medientechnik

  • Grundstrukturen des Mediensystems
  • Medienökonomie
  • Medienpolitik und -recht
  • Grundlagen und Systematik der Kommunikationstechnik

4. Kommunikationsgeschichte / Kommunikationstheorie

  • Grundlagen der Geschichte der öffentlichen Kommunikation
  • Kommunikationstheorie
  • Zeichentheorie
  • Kulturtheorie

5. Journalismus / Öffentlichkeitsarbeit

  • Grundlagen von Journalismus und Öffentlichkeitsarbeit
  • Journalistische Arbeitsmethoden
  • Methoden der Öffentlichkeitsarbeit

Im Bereich 1 sind zwei benotete Scheine in den Pflichtveranstaltungen "Sozialwissenschaftliche Forschungsmethoden I und II" zu erbringen. In jedem anderen Bereich ist ein benoteter Schein Pflicht, von denen jeweils mindestens einer durch eine Klausur in einer Vorlesung und einer durch eine Hausarbeit in einem Proseminar erworben sein muß.

Wird im Hauptstudium der Schwerpunkt Journalismus oder Öffentlichkeitsarbeit gewählt, so muß im entsprechenden Bereich 5 ein weiterer unbenoteter Übungsschein (Journalistische Arbeitsmethoden bzw. Methoden der Öffentlichkeitsarbeit) erworben werden. Ein benoteter Schein aus der Vorlesung "Grundlagen von Journalismus und Öffentlichkeitsarbeit" ist Voraussetzung für die Teilnahme an diesen Veranstaltungen. Wird im Hauptstudium der Schwerpunkt Sozialwissenschaftliche Kommunikations- und Medienforschung gewählt, wird die erfolgreiche Teilnahme in "Sozialwissenschaftliche Forschungsmethoden III" dringend empfohlen.

Zwischenprüfung für Hauptfachstudenten

Das Grundstudium wird durch eine mündliche Zwischenprüfung (20-30 Min.) abgeschlossen. Obligatorisch sind die Inhalte des Bereichs 1 (Allgemeine Veranstaltungen) und die Inhalte von zwei weiteren Bereichen (2-5), die die Kandidaten vorschlagen können. Voraussetzung zur Anmeldung sind: mindestens 6 benotete Scheine (vgl. oben), Nachweis über mindestens 30 SWS und Kenntnisse in zwei Fremdsprachen, von denen in der Regel eine Englisch sein sollte. Diese Kenntnisse werden durch drei Jahre Unterricht mit mindestens ausreichender Bewertung oder durch Nachweis gleichwertiger Kenntnisse nachgewiesen.

Hauptstudium für Hauptfachstudenten

Das Hauptstudium dauert vier Semester und umfaßt 30 SWS. Die Studierenden können wählen zwischen einem Hauptstudium mit und ohne Schwerpunktsetzung:

Hauptstudium ohne Schwerpunktsetzung

Wer keinen Schwerpunkt wählt, muß vier benotete Scheine aus mindestens zwei verschiedenen Schwerpunkten erbringen.

Hauptstudium mit Schwerpunktsetzung

Für die Teilnahme an den schwerpunktspezifischen Lehrveranstaltungen müssen jeweils unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt sein.

1. Schwerpunkt Journalismus

Das Studium dieses Schwerpunkts bereitet auf journalistisch-redaktionelle Tätigkeiten vor. Das Lehrangebot bietet medien- und ressortspezifische Vertiefungsmöglichkeiten; bei der Wahl der Vertiefung "Wissenschaftsjournalismus" wird im Prüfungszeugnis als Schwerpunkt "Journalismus mit Vertiefung Wissenschaftsjournalismus" angegeben. Obligatorische Lehrveranstaltungen

  • drei Seminare aus dem Schwerpunkt (Medienseminare, Resortseminare und mindestens ein Projektseminar) mit benoteten Scheinen
  • drei Praxisseminare, davon zwei schwerpunktspezifisch (mit Teilnahmenachweisen)
  • mindestens vier Monate Praktika in Journalismus oder Öffentlichkeitsarbeit oder gleichwertige Berufserfahrung
  • eine Lehrveranstaltung außerhalb des Schwerpunkts (mit benotetem Schein)
2. Schwerpunkt Öffentlichkeitsarbeit

Das Studium dieses Schwerpunkts bereitet auf Tätigkeiten in der Öffentlichkeitsarbeit vor. Das Lehrangebot verbindet theoretische, empirisch-analytische und praktische Ausbildungsinhalte. Obligatorische Lehrveranstaltungen

  • Seminar Öffentlichkeitsarbeit (mit benotetem Schein), zwei Projektseminare (mit benoteten Scheinen)
  • drei Praxisseminare, davon zwei schwerpunktspezifisch (mit Teilnahmenachweisen)
  • mindestens vier Monate Praktika im Journalismus oder Öffentlichkeitsarbeit oder gleichwertige Berufserfahrung
  • eine Lehrveranstaltung außerhalb der Schwerpunkts (mit benotetem Schein)
3. Schwerpunkt Sozialwissenschaftliche Kommunikations- und Medienforschung

Das Studium diese Schwerpunkts bereitet auf Tätigkeiten im Bereich der wissenschaftlichen und der praktisch angewandten Kommunikations- und Medienforschung vor. Er ist in besonderer Weise mit dem Studium sozialwissenschaftlicher Forschungsmethoden verknüpft. Obligatorische Lehrveranstaltungen

  • drei schwerpunktspezifische Lehrveranstaltungen (mit benoteten Scheinen)
  • eine Lehrveranstaltung außerhalb der Schwerpunkts (mit benotetem Schein)
4. Schwerpunkt Mediensysteme und Kommunikationskulturen

Das Studium dieses Schwerpunkts vermittelt Kenntnisse über die geschichtlichem, ökonomischen, rechtlichen, politischen und technischen Bedingungen und die darauf aufbauende analytische und prospektive Betrachtung der Veränderungen in der alltäglichen, wirtschaftlichen und kulturellen Kommunikation. Für Absolventen eröffnen sich Tätigkeitsfelder in Bereichen wie Kulturmanagement, elektronisches Publizieren sowie Analyse und Evaluation kultureller Entwicklungen und Märkte. Obligatorische Lehrveranstaltungen

  • drei schwerpunktspezifische Lehrveranstaltungen (mit benoteten Scheinen)
  • eine Lehrveranstaltung außerhalb der Schwerpunkts (mit benotetem Schein)

Magisterprüfung

Zulassungsvoraussetzungen sind:

  • Belegungsminimum von 30 SWS aus dem Hauptstudium
  • vier benotete Hauptseminarscheine sowie ggf. (bei entsprechender Schwerpunktwahl) Teilnahmenachweise aus Praxisseminaren
  • ggf. (bei entsprechender Schwerpunktwahl) Nachweise der Berufspraktika

Bestandteile der Prüfung sind:

  • schriftliche Hausarbeit (Magisterarbeit) im 1. Hauptfach
  • vierstündige Klausur
  • einstündige mündliche Prüfung

Studienverlauf für Nebenfachstudenten

(Die Beschreibung des Studienverlaufs orientiert sich an der Studienordnung vom 1.3.1996.)

Publizistik- und Kommunikationswissenschaft kann als erstes oder zweites Nebenfach gewählt werden; die Anforderungen sind identisch. Zu belegen sind insgesamt 30 SWS (Semesterwochenstunden).

Grundstudium

Das Grundstudium wird in der Regel nach dem vierten Semester abgeschlossen. Es umfaßt mindestens 16 SWS, d.h. 8 zweistündige Lehrveranstaltungen. Obligatorisch ist die Teilnahme an der Veranstaltung "Einführung in die Publizistik- und Kommunikationswissenschaft". Ferner muß aus jedem der Bereiche 2 bis 5 (vgl. dazu Grundstudium für Hauptfachstudenten) der Besuch mindestens einer Veranstaltung nachgewiesen werden. Es müssen zwei benotete Scheine aus zwei unterschiedlichen Bereichen erbracht werden, einer davon durch eine Klausur in einer Vorlesung, der andere als ein Proseminarschein. Für eine Schwerpunktauswahl in den Bereichen 1 bis 3 im Hauptstudium sind bestimmte (evtl. auch weitere) Scheine aus dem Grundstudium einzubringen.

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung erfolg studienbegleitend durch die Vorlage zweier benoteter Leistungnachweise.

Hauptstudium

Das Hauptstudium umfaßt 14 SWS. Es müssen zwei benotete Scheine aus Seminaren, Projekt- oder Forschungsseminaren erworben werden. Schwerpunkte werden im Abschlußzeugnis nicht vermerkt.

Prüfung

Zulassungsvoraussetzungen sind:

  • Belegungsminimum von 14 SWS aus dem Hauptstudium
  • zwei benotete Scheine aus Seminaren, Projekt- oder Forschungsseminaren

Bestandteile der Prüfung sind:

  • vierstündige Klausur
  • halbstündige mündliche Prüfung
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