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FAQ Outgoings

Eindrücke aus Limerick (Quelle: Laura Bertram), Lyon (Quelle: Ulrike Herr) und Wien (Quelle: Zoé Lahr) (v. l. n. r.)

  • Welche formalen Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich für einen ERASMUS-Austausch bewerben zu können?

Einen ERASMUS-Austauschplatz können Studierende der Freien Universität Berlin (einschließlich Promotionsstudierende) beantragen, die für einen Studiengang an der Freien Universität Berlin voll immatrikuliert sind. Seit 2014 dürfen Studierende pro Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion) jeweils für bis zu 12 Monate ins Ausland zum Erasmus-Studium und/oder -praktikum. In der Broschüre "Ins Ausland und zurück" sind alle Informationen für FU-Studierende kompakt zusammengefasst.

  • Nach welchen Kriterien werden die Bewerberinnen und Bewerber ausgewählt?

Hier entscheidet der Gesamteindruck aus den schriftlichen Bewerbungsunterlagen. Insbesondere spielen die erkennbare Motivation für ein Auslandsstudium an eben dieser Universität, die bisherigen Noten, die bisherige Studiendauer und Nachweise der erforderlichen Sprachkenntnisse eine Rolle. Auch sollte der/die Bewerber/-in erkennen lassen, dass das angestrebte Auslandsstudium für seine Studienplanung sinnvoll ist.  

  • Welche Sprachenkenntnisse muss ich für eine Bewerbung aufweisen?

Die erforderlichen Sprachenkenntnisse unterscheiden sie je nach Zielland und Partneruniversität. In der Regel müssen Sie Kenntnisse der Unterrichtssprache nachweisen. Meist muss jedoch kein TOEFL oder IELTS Zertifikat vorgelegt werden. Sollten Sie keinen solchen Test bereits absolviert haben, so können Sie einen Einstufungstest im Sprachenzentrum der Freien Universität Berlin mitmachen, um die Feststellung der Sprachkenntnisse nachweisen zu können (beachten Sie die Termine!). Häufig sind die Termine sehr nachgefragt und Sie bekommen nicht immer einen Termin bis zur Bewerbungs-Deadline am 31.1. Das ist nicht problematisch, denn für die Bewerbung um den Platz an unserem Institut reicht uns zunächst auch ein Nachweis mittels des Abiturzeugnisses. Fügen Sie dies also unbedingt der Bewerbung mit bei! Sollten Sie für Ihren Wunschort nominiert werden, dann müssen Sie sich dort noch meist bis Ende Mai anmelden. Zu diesem Zeitpunkt wäre es für die meisten Partnerunis gut, einen Sprachnachweis zu haben.

Detaillierte Angaben dazu, welcher Nachweis und welches Niveau gefordert ist, finden Sie auf den Webseiten der jeweils gewünschten Universität sowie in der Übersicht über die Erasmus-Partneruniversitäten des Instituts und auch in den Erfahrungsberichten.

  • Wie fülle ich das ERASMUS-Bewerbungsformular richtig aus?

Die Bewerbung läuft über das Online-Portal MoveOn. Dort hilft Ihnen ein Online-Assistent durch das Formular. Nachdem Sie das Formular vollständig ausgefüllt haben, können Sie es als pdf-Dokument abspeichern und ausdrucken. Das ausgedruckte Dokument fügen Sie Ihrer Bewerbung bei. Der „Departmental Co-ordinator“ unseres Instituts ist Prof. Dr. Carola Richter. E-Mail: erasmus@kommwiss.fu-berlin.de, Phone: +49-30-838-58898.

How-To zu häufig autretenden Problemen/Fragen

Motivationsschreiben

Die Motivationsschreiben müssen im Formular hochgeladen werden. Diese werden aber meist nicht in dem am Ende generierten .pdf-Dokuement vollständig angezeigt. Deswegen muss das Schreiben unter Umständen nochmal in der finalen .pdf mit allen benötigten Unterlagen angehangen werden.

Sprachnachweis

Wenn Sie keinen formalen Sprachnachweis (TOEFL, IELTS, Sprachenzentrum der FU) haben, dann geben Sie bitte einfach unter „Testbezeichnung“ „Abiturzeugnis“ und unter „Testergebnis“ die erhaltene Punktzahl an.  In der Regel akzeptieren die Partnerunis auch formale Nachweise, die älter als 2 Jahre sind – geben Sie also auch dies unter „Datum des Nachweises“ an, wenn Sie solch einen Nachweis besitzen.

Datum des Austausches

Unter „Beginn/Ende der Mobilität“ soll der Anfang bzw. das Ende des Semesters an der Partneruniversität eingetragen werden. Falls es dazu noch keine Informationen der Partneruniversität gibt, sollten erstmal die Daten des aktuellen Winter- bzw. Sommersemester eingetragen werden (Die Daten von den vorherigen Semestern finden Sie hier: https://fuberlin.moveon4.de/publisher/2/deu#).

ISCED-Code

Der ISCED-Code für den jeweiligen Studiengang kann über das MoveOn-Portal der FU (https://fuberlin.moveon4.de//publisher/2/deu#) eingesehen werden. Für kommunikationswissenschaftliche Studiengänge ist der Code meist „032 – Journalism and Information“.

Gewünschter Austausch (2. & 3. Wahl)

Um die 2. & 3. Wahl anzugeben, muss man nachdem die Informationen für den gewünschten Austausch eingetragen wurden auf den Button „Weiterer Wunsch“ klicken. Dann öffnen sich die Felder für die weiteren Angaben zum 2. & 3. Wunschaustausch.

Bei weiteren/individuellen Fragen zum Ausfüllen des Formulars können Sie sich an Prof. Dr. Carola Richter wenden.  

  • Kann ich mich für mehrere Studienorte bewerben?

Ja. Auf dem Bewerbungsformular geben Sie dazu die Rangfolge Ihrer Bewerbungen an. So können Sie sicherstellen, dass Sie mit großer Wahrscheinlichkeit einen Platz bekommen, auch wenn es zahlreiche Bewerbungen für einen bestimmten Studienort gibt.  

  • Kann ich mich auch für Universitäten bewerben, mit denen keine Partnerschaft im Rahmen des ERASMUS-Programms besteht?

Die ERASMUS-Beauftragte des Instituts kann Ihnen einen solchen Studienplatz nicht vermitteln. Informieren Sie sich in solchen Fällen darüber, ob Ihre Wunschuniversität einen Partnervertrag mit dem Instituts Ihres Nebenfachs/ Ihrer Nebenfächer unterhält. Sie können sich sowohl im Kern- als auch im Nebenfach bewerben, nicht jedoch an Instituten, an denen Sie nicht studieren. In der Datenbank der Freien Universität Berlin finden Sie einen Überblick über die bestehenden Partnerschaftsverträge.

Erkundigen Sie sich gegebenenfalls nach anderen Möglichkeiten, z. B. dem Direktaustausch oder beim DAAD. Es gibt außerdem die Möglichkeit, seinen Auslandsstudienaufenthalt selbst zu organisieren. In diesem Fall muss man auf alternative Fördermöglichkeiten (z. B. PROMOS, Stipendienlotse) zurückgreifen bzw. ganz auf finanzielle Unterstützung verzichten. Unabhängig von der Vermittlung ist aber häufig eine Anerkennung der erbrachten Studienleistungen möglich.

  • Welches Semester/Studienjahr eignet sich am besten, um ins Ausland zu gehen? Ab welchem Fachsemester kann ich mich bewerben?

Bachelorstudierenden wird empfohlen, im 4., 5. oder 6. Fachsemester ins Ausland zu gehen. Masterstudierende sollten versuchen, ihren Auslandsaufenthalt für das 3. oder auch 4. Fachsemester einzuplanen. Je nach Ihrer Studiensituation kann es jedoch unter Umständen sinnvoller sein, früher bzw. später an einem Austauschprogramm teilzunehmen.

Beachten Sie bitte auch, dass die Semesterzeiten im Ausland sich häufig von unseren unterscheiden. Die Frühjahrs-Semester beginnen oft schon im Februar, teilweise auch schon im Januar, was in Berlin zu Schwierigkeiten beim Ablegen der Prüfungsleistungen des Wintersemesters führen kann. Das Wintersemester eignet sich deshalb eher, um ins Ausland zu gehen. Hier beginnen die Semester zumeist Anfang September und enden bereits zu Weihnachten oder im Januar. Erkundigen Sie sich im Internet nach den Vorlesungs- und Prüfungszeiten der Universitäten, für die Sie sich bewerben wollen.

Bei individuellen Fragen und Unsicherheiten können Sie sich an die ERASMUS-Beauftragte des Instituts, Prof. Dr. Carola Richter, wenden.

Bachelorstudierende können sich schon am Ende des 1. Fachsemester für ein Auslandsstudium im 3. oder 4. Fachsemester bewerben. Masterstudierende sollten dies sogar zum Ende des 1. oder 2. Fachsemesters tun.

  • Für welchen Zeitraum kann ich mich um einen Auslandsstudienplatz bewerben?

Sie können sich an unserem Institut in der Regel für jeweils ein Semester (Winter- oder Sommersemester) bewerben. Manchmal kann in Absprache mit dem ERASMUS-Büro vor Ort der Aufenthalt auch um ein Semester verlängert werden, dann aber nur innerhalb eines akademischen Jahres - also vom Winter- zum Sommersemester. Voraussetzung ist dann aber, dass die Partneruniversität dieser Verlängerung zustimmt.

  • Welche Vorteile bringt die Teilnahme an einem Austauschprogramm wie ERASMUS mit sich? Welche finanzielle Unterstützung erhalte ich?

Wenn Sie im Rahmen des ERASMUS-Programms ins Ausland gehen, werden Ihnen die Studiengebühren der jeweiligen Gastgeberuniversität vollständig erlassen. Zudem ist das Bewerbungsprozedere deutlich vereinfacht. In der Regel müssen Sie nach der Nominierung durch das Institut an der Freien Universität Berlin nur noch eine formale Bewerbung an der Gastuniversität einreichen. Weiterhin finden sich auf der DAAD-Homepage "Praktische Informationen zum Erasmus + Aufenthalt", dort können Sie unter anderem Erfahrungsberichte von Erasmus-Studierenden nachlesen.

In der Regel erhalten Sie einen Mobilitätskostenzuschuss, der je nach Ländergruppe unterschiedlich ausfällt. Die Spanne liegt dabei in der Regel zwischen 150-250 Euro pro Monat. Genaue Angaben lassen sich dazu aber erst machen, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel bekannt sind. (Siehe auch die Informationen des ERASMUS-Büros zum Mobilitätszuschuss).

Ein bestehendes Stipendium bspw. bei einer politischen Stiftung oder vom DAAD wird in der Regel nicht auf den Mobilitätskostenzuschuss angerechnet, möglicherweise aber von Ihrem Mittelgeber verrechnet. Erkundigen Sie sich dazu bitte bei Ihrer Stiftung.

  • Welche anderen Finanzierungsmöglichkeiten gibt es jenseits von ERASMUS?

Sie haben – abgesehen von ERASMUS – mehrere andere Möglichkeiten, sich während eines Studienauslandsaufenthaltes finanziell unterstützen zu lassen, wie bspw. Auslands-BAFöG. Das PROMOS-Programm des DAAD und der Erasmus-Zuschuss sind jedoch nicht kombinierbar! Ein Antrag auf Auslands-BAFöG ist durchaus auch für die lohnenswert, die kein "normales" BAFöG bekommen, denn die Bemessungsgrenzen sind andere. Ausführliche Informationen zu unterschiedlichen Austauschprogrammen und Förderinstitutionen finden Sie auf den FU-Seiten zum Thema „Mobilität“. Einen Überblick über mögliche Stipendien finden Sie in der Datenbank "Stipendienlotse".

  • Kann auch ein Auslandspraktikum von ERASMUS gefördert werden?

Ja! Ein selbstorganisiertes Praktikum kann im Rahmen des ERASMUS-Programms finanziell gefördert werden. Der Career Service bietet Ihnen Hilfe bei Suche und Organisation eines Praktikums. Auch Praktika im außereuropäischen Ausland können gefördert werden (siehe hier). Die Förderung eines Praktikums durch ERASMUS kann zusätzlich zu einem ERASMUS-Studienaufenthalt in Anspruch genommen werden.

Informieren Sie sich über Erasmus-Praktika beim Zentralen Erasmus-Büro.

  • Kann ich meine im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen am Institut für PuK anerkennen lassen?

Falls Ihre an einer anderen Universität abgelegte Prüfung vom Inhalt und Umfang her weitgehend äquivalent zu den hiesigen Prüfungsanforderungen einer Lehrveranstaltung ist, kann ihre Prüfungsleistung in Form von Leistungspunkten anerkannt werden. Um Ihnen bereits im Vorfeld Sicherheit über die Anerkennung geben zu können, wird in Rücksprache mit der ERASMUS-Koordinatorin kurz vor der Abreise ein "Learning Agreement" erstellt. Auch in den ersten Wochen an der Gastuniversität sollten Sie per E-Mail Rücksprache mit der Koordinatorin bzgl. Ihrer Kurswahl halten. Bewahren Sie nach der Rückkehr auf jeden Fall die Unterlagen (Kursbeschreibung, Note, ECTS Grade und Credit, Dauer der Lehrveranstaltung, Prüfungsleistungen, Literaturgrundlagen, etc.) von Prüfungen, die Sie im Ausland abgelegt haben, auf! In der Regel wird Ihnen von der Gastuniversität ein "Transcript of Records" ausgestellt. Am Institut gibt es folgende Aufteilung: Für die Vereinbarung von Learning Agreements sowie die Anerkennungen der Studienleistungen aus dem Erasmusprogramm (auch wenn Sie mit dem Nebenfach im Ausland waren) sowie aus den dezentralen Direktaustausch-Programmen mit Melbourne, Chicago und Oman wenden Sie sich bitte an Carola Richter.

Für Anerkennungen aus den zentralen Direktaustausch-Programmen sowie der vom Institut vermittelten Partnerschaften in Washington, Jerusalem und Vancouver wenden Sie sich bitte an Ansgar Koch

  • Muss ich während meines Auslandsaufenthaltes an der Freien Universität Berlin Urlaubssemester beantragen? Wie stelle ich einen Antrag auf Urlaubssemester?

Sie können während des Auslandssemesters an der Freien Universität Berlin ein Urlaubssemester beantragen. Es gibt mehrere Vorteile einer Beurlaubung: Das Urlaubssemester zählt nicht zu Ihrer Studienzeit, Sie sparen einen großen Teil des Semesterbeitrags, Sie können trotzdem Auslandsbafög beantragen und sich auch Studienleistungen aus dem Ausland anerkennen lassen. Sie sollten sich lediglich informieren, ob es Probleme für die Kindergeldkasse oder die Krankenkasse mit einer Beurlaubung geben könnte. Auch, wenn Sie nach der Rückkehr im laufenden Semester noch Blockseminare belegen möchten, sollten Sie kein Urlaubssemester beantragen. 

Wie Sie sich beurlauben lassen können, lesen Sie hier.

  • Können die Semesterticketgebühren erstattet werden, wenn ich kein Urlaubssemester beantrage?

Sie können - auch ohne ein Urlaubssemester beantragt zu haben - bei dem Semesterticketbüro des AStA der FU Berlin einen "Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht zum Semesterticket und Rückerstattung des Semesterticketbeitrages" stellen. Voraussetzung ist, dass Sie einen Auslandsaufenthalt nachweisen können, welcher mindestens 4 Monate dauert. Sie erhalten dazu ein Schreiben von Frau Richter oder fügen das Schreiben der Gasthochschule bei. Bitte beachten Sie die auf der Webseite des Semesterticketbüros aufgeführten Antragsfristen.

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