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Streik und BAföG

Info: BAföG - Regelung bei „Streiksemester“

Nach Rücksprache mit der BAföG-Beratung des AStA FU und nach telefonischer Auskunft von Herrn Brickwell (zuständiger Amtsleiter für BAföG im Studentenwerk Berlin) gibt es folgendes Resultat zur Frage eines Streiksemesters

Vorab:

Dass es aufgrund des aktuellen studentischen Streiks ein Verlängerungssemester über die Förderungshöchstdauer oder den Zeitpunkt der Zwischenprüfung (Abgabe Formblatt 5) hinaus geben wird, ist nahezu unmöglich! Jegliche Gerüchte um „6 Wochen = Streiksemester = Verlängerung“ sind Käse und widersprechen jeglicher Erfahrung der letzten 30 Jahre, in denen es nie so etwas wie ein „Streiksemester“ gab.

Was ist ein „Streiksemester“?

Ein „Streiksemester“ bedeutet, dass ein Semester, in dem es zu massivem Lehrveranstaltungsausfall (durch Streik bedingt) nicht als Hochschulsemester gewertet wird (also folglich nicht auf die Regelstudienzeit und die individuelle Anzahl der Semester angerechnet wird) Ob ein Semester als „Streiksemester“ gewertet wird (also davon ausgegangen wird, dass es den Studierenden nicht möglich war eine angemessener Anzahl von Scheinen/Leistungsnachweisen zu machen), wird von den einzelnen Fachbereichen beschlossen. Erster Knackpunkt: Bisher ist nicht bekannt, dass Fachbereiche dies je getan haben. Zudem: Auch wenn es Ausfälle von Vorlesungen und Seminaren gab, so wurden und werden diese teilweise nachgeholt. FU-Präsident Lenzen hatte die universitären Mitarbeiter auch angewiesen, die Veranstaltungen weiter durchzuführen, nur in der Wahl des Ortes, der Mittel usw. lies er ihnen freie Wahl. Das lässt darauf schließen, dass es auch dieses Mal keinen universitären Streikbeschluss geben wird.

Wie geht nun der Zusammenhang zum BAföG?

BAföG wird grundsätzlich nur für die Regelstudienzeit gewährt. Desweiteren muss nach § 48 des Bafö-Gesetzes zum 3./4. Semester (je nach Länge des Studienganges, meist zum Zeitpunkt der Zwischenprüfung, sog. Formblatt 5) nachgewiesen werden, dass man auf dem Stand des aktuellen Semesters ist. In beiden Fällen (Regelstudienzeit oder Zwischenprüfung) kann unter bestimmten tatbestandlichen Voraussetzungen ein Semester Verlängerung über die Regelstudienzeit hinaus bzw. eine Verschiebung des Nachweises über den Stand des Studiums (Formblatt 5) beantragt werden. Dieser Antrag wird nicht sofort, sondern zu gegebener Zeit (also zu dem Zeitpunkt wo z.B. die Regelstudienzeit überschritten wird) gestellt - er kann also rückwirkend gestellt werden! ABER: Die tatbestandlichen Voraussetzungen sind abschließend geregelt. Für ein „Streiksemester“ ist keine Regelung im BAföG vorgesehen. Bisher wurde eine Verlängerung auch nie für ein „Streiksemester“ genehmigt! Zumal bei den vergangenen Streiks noch sehr viel mehr Veranstaltungen ausfielen. Es wäre töricht, zu glauben, dass dies jetzt anders wäre, zumal die Unipräsidenten und die akademischen Mitarbeiter sich kaum für Euch beim BAföG-Amt engagieren werden, um das zu ändern....

Empfehlung von uns:

Diese Ausführungen sollen nicht den berechtigten Protest vermiesen. Zumal sowieso nur ca. 10 % der Studierenden bei den hohen BAföG-Anforderungen eine Förderung bekommen. Es ist allerdings schon eine Frechheit, mit dem Gerücht eines „Streiksemesters“ die BAföG-beziehenden Kommilitonen ins Messer laufen zu lassen! Um am Ende keinen Zeitverlust für’s Studium bzw. für’s BAföG zu haben, wäre es sinnvoll, sich beizeiten um Möglichkeiten von Scheinerwerb zu kümmern. Da einige universitäre Angestellte Sympahien für den Streik hatten, kann man sich vielleicht auf späteres Abgeben von Hausarbeiten usw. einigen. Für weitere Infos kommt in die BAföG-Beratung (Sprechzeiten, s.unten)

Ein Service von

„AG - BAföG“ (FU Berlin)

BAföG-Beratung des AStA FU Berlin (www.astafu.de)
(Semester-Sprechzeiten ohne Anmeldung für weitere Fragen: Dienstag/Donnerstag 10-15 Uhr; Mittwoch 11-16 Uhr)

Schlagwörter

  • Publizistik, Kommunikationswissenschaft, Publizistikwissenschaft, Massenkommunikation, Massenmedien, Journalismus, Medienforschung, Kommunikationsforschung, Informationswissenschaft
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