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Zulassung

Zulassungsbeschränkungen im Sommersemester 2006

Ein selbstbestimmtes Studium ist kaum noch möglich. Am Institut werden immer weniger Lehrveranstaltungen angeboten. Darüber hin-aus ist es gängige Praxis, Veranstaltungen durch zunehmend restriktive und umfassende Zulassungsbeschränkungen möglichst klein zu halten. Doch auf welcher Rechtsgrundlage geschieht dies eigentlich?

Der Fachbereichsrat (FBR) hat am 5.4.2006 Teilnahmebeschränkungen für folgende Seminare genehmigt:

  • 3 Proseminare des Basismoduls "Kommunikationstheorie/ Empirische Kommunikations- und Medienforschung" auf jeweils 60 TeilnehmerInnen, also insgesamt 180 Leute (also PS Kurs A, B und C)
  • 3 Proseminare des Basismoduls "Ökonomische, politische, rechtliche Strukturen des Mediensystems" auf jeweils 60 Teil-nehmerInnen, also insgesamt 180 Leute (es gibt mehr als 3, welche gemeint sind, ist aus dem Beschluss nicht ersichtlich)
  • alle Praxisseminare in den Schwerpunkten Journalismus und Öffentlichkeitsarbeit auf jeweils 20 TeilnehmerInnen
    In all diesen Seminaren ist die Zulassung gemäß §11 und §12 der Satzung für Studienangelegenheiten durchzuführen - und nur auf dieser Grundlage!

Aus dem FBR-Beschluss folgt:

In allen Praxisseminaren dürfen mindestens 20 Leute sitzen. Da bislang in den Vertiefungsmodulen nur 12 bzw. 16 Studierende zugelassen wurden, müssen diese Seminare jetzt aufgefüllt werden. Also geh zum Dozenten/ zur Dozentin und beharre auf Deinem Recht!

Alle anderen Veranstaltungen am Institut sind demzufolge NICHT zulassungsbeschränkt, auch wenn im KVV etwas anderes steht oder der Dozent/ die Dozentin in der ersten Sitzung gerne wieder Leute loswerden würde, z.B. durch Einschüchterung ("Das ist noch nichts fürs zweite Semester") oder Rauslosen. Ein Seminar funktioniert auch mit vielen Studierenden, wenn man sich ein bisschen organisiert. Lasst Euch nicht rausschmeißen - Ihr habt Rechte, auch wenn die Euch niemand vorliest! Die DozentInnen müssen Euch teilnehmen lassen! Redet mit Ihnen und versucht, gemeinsam eine Lösung zu finden!

Generell gilt: In zulassungsbeschränkten Lehrveranstaltungen können Dozierende natürlich auch mehr Studierende aufnehmen. In zulassungsfreien haben sie rechtlich keine Möglichkeit, Teilnahmebeschränkungen durchzusetzen.

Wir fordern die Dozenten und Dozentinnen auf, alle interessierten Studierenden für Ihre Veranstaltungen zuzulassen, bzw. sich zumindest an die Entschließungen des Fachbereichsrats zu halten!

 

Basismodul:

Grundlagen von Journalismus und Öffentlichkeitsarbeit

Arbeitsmethoden in Journalismus und Öffentlichkeitsarbeit

(Kurse A, B, C, D, E, F)

Teilnahmebeschränkt auf 20 TeilnehmerInnen pro Kurs

Basismodul:

Einführung in die empirische

Kommunikationsforschung

3 Proseminare

(Kurs A, Kurs B und Kurs C)

Teilnahmebeschränkt auf 60 TeilnehmerInnen pro Kurs

Basismodul:

Ökonomische, politische, rechtliche Strukturen des

Mediensystems

3 Proseminare

Einführung in die Medienökonomie, Kurs A

Einführung in die Medienökonomie, Kurs B

Einführung in die Kommunikationspolitik

Einführung in die Kommunikationspolitik II

Teilnahmebeschränkt auf 60 TeilnehmerInnen pro Kurs

Vertiefungsmodule berufsfeldorientiert: Journalismus

Praxisseminar Zeitungsgestaltung/DTP

Praxisseminar Sportjournalismus

Praxisseminar Lokaljournalismus/Regionaljournalismus

Agenturjournalismus

Analyse des Rezeptionsverhaltens junger Erwachsener in Fokusgruppengesprächen

Praxisseminar Medienjournalismus

Praxisseminar uniRadio I

Praxisseminar uniRadio II

Praxisseminar Wissenschaft im Radio

Praxisseminar "Wirtschaft und Politik" (RBB)

Praxisseminar: Nachrichten im Hörfunk

Praxisseminar Gesundheitsmagazin Fernsehen

Praxisseminar Fernsehjournalismus

Praxisseminar Fernsehjournalismus II Analyse neuer dokumentarischer Fernseh-Formate

Von der Recherche bis zur Realisation: Produktion eines Fernsehbeitrags für ein

Wissenschaftsmagazin

Praxisseminar Wissenschaftskommunikation online

Praxisseminar HTML und Internet

Teilnahmebeschränkt auf 20 TeilnehmerInnen pro Kurs

(und nicht auf 12 und auch nicht auf 16!)

Vertiefungsmodule berufsfeldorientiert: Öffentlichkeitsarbeit

Kampagnen, die das Land bewegen – Kommunikation für Deutschland

Teilnahmebeschränkt auf 20 TeilnehmerInnen

Zugang auf höchster Sicherheiststufe? (November 2005)

Debattenbeitrag auf dem [wir] Verteiler zum Thema Zugang zu Lehrveranstaltungsmaterialien. Denn inzwischen ist nicht nur der Zugang zur Universität bzw. zu einzelnen Studiengängen durch den NC begrenzt, sondern auch eingeschriebenen Studierenden wird der Zugang zu bestimmten Veranstaltungen verwehrt. Mehr Überwachung und Kontrolle der Zugangsberechtigung kann jedoch nicht die Lösung für die Finanzkrise der Universitäten sein.

Die Vorgeschichte: Nachdem das Passwort für die online zugänglichen Materialen über die Mailing-Liste ausgetauscht wurde, stellte Herr Göpfert die Bereitstellung von Materialien im Internet gänzlich ein. Ein Lösungsvorschlag - der Zugang auf höchster Sicherheitsstufe - erscheint uns übertrieben und kann als Instrument zu Zulassungsbeschränkung in Veranstaltungen benutzt werden:

 

Subject: [wir] Zugang auf höchster Sicherheitsstufe: Studienordnung,
CampusManagement, FU-Blackboard
Date: Freitag, 25. November 2005 14:49
From: FSI PuK
To: wir...lists.kommwiss.fu-berlin.de

----- Original Message -----
Sent: Friday, November 11, 2005 7:07 PM

> Ich wollte nur bescheid sagen, dass die Materialenbereitstellung von Herrn
> Göpfert eingestellt wurde.

---------------

Am Samstag, 12. November 2005 13:25 schrieb Wolf D.:
> Liebe Liste, lieber Lehrenden,
>
> Wenn das System des Zugangs zu den Materialien über ein (theoretisch immer
> weitergebbares) Passwort nicht mehr taugt, dann müssen auch wir in Lankwitz
> jetzt mit der Zeit gehen und wie die gesamte restliche Freie Universität
> das Blackboard-System der FU für diese Dienste nutzen. (Zur Größenordnung:
> von vier Lehrveranstaltungen, die ich dieses Semester am OSI besuche,
> nutzen drei das FU-Blackboard zur LV-Begleitung.)
>
> Wieso? Einerseits, weil man darüber den Zugang ausschließlich für zur
> Lehrveranstaltung angemeldete Studierende sicherstellen kann - in der
> höchsten Sicherheitsvariante durch das einzelne "hereinnehmen" der
> Studierenden durch den Administrator (durch abgleich mit der Anmeldeliste).
> Andererseits bietet das FU-Blackboard auch weitaus mehr Möglichkeiten für
> eine Online-Begleitung von Lehrveranstaltungen, als nur das bereitstellen
> von Dateien.

Liebe Liste, liebe Lehrenden, lieber Wolf D.

Die Argumentation, dass wir in Lankwitz jetzt mit der Zeit gehen müssen,
überzeugt uns nur zum Teil. Der zunächst wichtigste Kritikpunkt daran
ist die daran gebundene immer weiter voranschreitende Kontrolle und
Überwachung der Zugangsberechtigung zum Studium, zu den Seminaren und
sogar zum Material für das Studium.

Woher kommt dieser Kontroll- und Überwachungswahn?

Platz- und Kapazitätsmangel

Dieser beginnt zunächst mit dem von den Lehrenden immer wieder gerne suggerierten "Platz- und Kapazitätsmangel". Seit Jahren versuchen einige Lehrende am Institut den eigenen Arbeitsaufwand durch Zulassungsbeschränkungen zu reduzieren. Durch die bewusste Ausgrenzung von interessierten Studierenden kann der chronischen Unterfinanzierung der Universität eben nicht begegnet werden.

"Die Teilnehmerbegrenzung bezieht sich auf die Abschlussklausur. Hierzu müssen Sie sich anmelden. Aus Platz- und Kapazitätsmangel werden maximal 180 Teilnehmer in dieser Reihenfolge zugelassen:(...)" (Göpfert)

Wohlgemerkt geht es hier um die Zulassungsbeschränkung einer "Vorlesung" mit anschließender Klausur. Der einzige Kapazitätsmangel ist daher der Mangel an Kapazität die Klausuren zu korrigieren.

Satzungen und Zulassungsbeschränkungen

In der Änderung der Satzung für Allgemeine Studienangelegenheiten vom 17.05.2005 wurden umfangreiche Möglichkeiten zur Kontrolle und zu neuen Zulassungsbeschränkungen geschaffen.

Dabei wird das Recht alle Lehrveranstaltungen an der FU zu besuchen durch die Paragraphen 11 und 12 massiv beschnitten. Dies gilt besonders für die neuen modularisierten Studiengänge - eine Erfahrung die viele
Erstsemester im BA-Studiengang Publizistik- und Kommunikationswissenschaft bei dem Versuch Module in anderen
Studiengängen zu besuchen, machen mussten. Von einer "Vereinheitlichung" oder gar "Vereinfachung" durch die neuen
modularisierten Studiengänge kann im Hinblick auf diese Ausgrenzungs- und Regelungswut keine Rede sein.

Nachzulesen unter http://www.fu-berlin.de/service/zuvdocs/amtsblatt/2005/ab412005.pdf, besonders §11 und §12.

Anstatt sich gemeinsam mit den Studierenden für eine bedarfsgerechte Hochschulfinanzierung einzusetzten, werden die Probleme der Universität auf dem Rücken der Studierenden ausgetragen. Absurderweise im individuellen Kampf um die beste Position bei der Anmeldung zur einzelnen Lehrveranstaltung.

Campus Management

Inzwischen ist das Anmelde- und Zulassungssystem dank "Campus-Management" schon soweit in Stellung gebracht, dass sich neu immatrikulierte Studierende online für Veranstaltungen anmelden sollen, ohne vorher jemals die Universität betreten zu haben.

Die bisher dargestellte Bürokratisierung des Anmelde- und Zulassungssystems scheint sich allerdings immer weiter auszuweiten.

E-Learning-Portale

Mit Hilfe von E-Learning-Portalen wie dem FU-Blackboard wird den Studierenden das Material für die Lehrveranstaltung in der "höchsten Sicherheitsvariante durch das einzelne "hereinnehmen" der Studierenden durch den Administrator" (W.D.) zur Verfügung gestellt. Durch den Abgleich mit der Anmeldeliste können "unberechtigte" Zugriffe auf das wertvolle Material verhindert werden.

Als Grund für die hohe Sicherheitsstufe gilt das Urheberrecht:

"Die Folien selbst sind urheberrechtlich geschützt und sie enthalten urheberechtlich geschütztes Material, das nur im Rahmen der Vorlesung genutzt werden darf." (Göpfert)

Lehrende wollen sich dem Vorwurf der Urheberrechts-Verletzung nicht aussetzen, da das im Internet bereitgestellte Material problemlos weitergegeben und verbreitet werden kann. Ein zumeist symbolischer Passwortschutz ändert an dieser Tatsache nicht viel, zeigt aber die Bereitschaft der Lehrenden die Materialien einfach zugänglich zu halten.

Sicherheit vs. Kooperation

Anstatt alternativ zum bisher üblichen Passwortschutz die Einführung restriktiverer Kontrolltechnologien zu fordern, würden wir den pragmatischen und wesentlich einfacheren Umgang mit den bereitgestellten Materialien bevorzugen:

1. die Materialien stehen in einem Ordner in der Bibliothek und lassen sich dort kopieren

falls der/die Lehrende dazu nicht bereit ist, gibt es eine 2. Variante...

2. die Materialien werden von Studierenden gesammelt und an andere weitergegeben

Hierfür bietet sich die Sprechstunde der FSI PuK an. Wir sammeln - alle - Materialien zum Studium um machen sie wiederum
allen, die bei uns vorbeikommen zugänglich.

Weiterhin gibt es...

3. Materialien, bei denen keine urheberrechtlichen Bedenken bestehen, auf dem http://publizistik-in-berlin.de/ Portal - Stichwort: Lernhilfen. Außerdem bietet sich der wir-verteiler zum uneigennützigen Wissensaustausch an.

Denn grundsätzlich lässt sich das Studium durch gegenseitige Kooperation wesentlich angenehmer gestalten - hier sei nur der Vorschlag Lern- und Lesegruppen zu bilden genannt. Sich hier nur auf die Segnungen der neuen Technik und neue Online-Portale zu verlassen, scheint uns etwas zu kurz gegriffen.

Dazu bemerkt auch Herr Göpfert:

"Die Folien sind aber entwickelt worden, um den verbalen Vortrag multimedial zu unterstützen. Sie erleichtern, Struktur und Argumentation des Themas zu verfolgen und die Literaturstellen entsprechend einzuordnen. Vorlesung und Vertiefung mit der empfohlenen Literatur sind erforderlich - und ausreichend für einen nachhaltigen Lernerfolg."

Anstatt Herrn Göpfert eine Fortbildung für das FU Blackboard zu empfehlen, könnte dieser seine Zeit wesentlich sinnvoller mit der Ausgestaltung der Vorlesung und der Korrektur der Klausuren aller Studierenden verwenden - damit keine/r mehr von der Klausur ausgeschlossen werden muss.

FSI PuK im November 2005

Zulassungsbeschränkungen für das WiSe 2003/2004

Sitzung des Fachbereichsrates am 16.07.2003

Neben den schon bestehenden Zulassungsbeschränkungen sollen nun auch die Vorlesungen "Grundlagen von Journalismus und Öffentlichkeitsarbeit" und "Grundlagen der empirischen Kommunikationsforschung" teilnahmebeschränkt werden. Die Begründungen dafür werden immer abenteuerlicher:

Die Begründung für die Vorlesung "Grundlagen von Journalismus und Öffentlichkeitsarbeit":

"Die Veranstaltung ist Teil eines Moduls in Verbindung mit den entsprechenden Übungen ("Journalistische Arbeitsmethoden" bzw. "Methoden der Öffentlichkeitsarbeit"), für die eine Teilnehmerbegrenzung auf jeweils 16 Teilnehmer beantragt wird. Da die Vorlesung auf die Übungen vorbereitet, sollte sie dementsprechend auch auf den Teilnehmerkreis der Übungen beschränkt werden."

Die Begründung für die Vorlesung " Grundlagen der empirischen Kommunikationsforschung":

"Die Veranstaltung (Modul) besteht aus einer Vorlesung in Verbindung mit ergänzenden, thematisch vertiefenden Proseminaren ("Medienwirkungsforschung", "Mediennutzungsforschung", "Journalismusforschung"), für die eine Teilnehmerbegrenzung auf jeweils 40 beantragt wird, um die Voraussetzungen für die zur Aneignung der Materie erforderliche intensive empirische Literatur- und Projektarbeit zu gewährleisten."

Diese Argumentation läuft darauf hinaus, dass teilnahmebeschränkte Seminare auf Vorlesungen aufbauen. Es geht hier nicht um fehlende Computer-Arbeitsplätze oder Qualifikation für die Vorlesung, sondern einzig und allein um den Wunsch die Vorlesung nur für einen beschränkten Kreis Studierender anzubieten. Damit verstößt das Institut gegen die Satung der FU in der festgehalten ist, dass jede/r Studierende an der FU Berlin das Recht hat Lehrveranstalungen im gesamten Bereich der FU-Berlin zu besuchen, Nachweise über Studienleistungen zu erhalten und Prüfungen abzulegen(§2, Absatz 1)

Teilnahmebeschränkungen können nach der FU-Satzung nur in bestimmten Fällen erlassen werden. Dabei gibt es zwei Begründungen, einerseits werden zum Beispiel technische Mittel benutzt die nur in begrenzter Anzahl vorhanden sind (Computer), oder es müssen bestimmte Qualifikationen nachgewiesen werden. Wenn die Platzzahl beschränkt ist, werden die Plätze nach einem komplexen Anmeldeverfahren vergeben, das alle Bewerber/innen "gerecht" berücksichtigen soll (Nachzulesen im §12, Absatz 2)

Da in einer Vorlesung ohne Tutorien die Platzzahl nicht begrenzt sein kann, sind die Beschlüsse des Institutsrates sowie des Fachbereichsrates unserer Meinung nach rechtswidrig. Diese Auffassung haben wir durch unser Gruppenveto - über das sich der Fachbereichsrat am 03.09.2003 hinweggesetzt hat - zum Ausdruck gebracht. Alle Studierenden am Institut sollten nun ihr Recht auf freien Zugang zu den entsprechenden Vorlesungen einfordern!

toter link: Die aktuell beantragten Zulassungsbeschränkungen für das Wintersemester 2003/2004

toter link: Protokoll der FBR-Sitzung am 16.07.2003 (Auszug)

Allgemeine Informationen zu Zulassungsbeschränkungen (2002)

Kleine Info zum Thema Zulassungsbeschränkungen in Seminaren (email über den quer verteiler vom 04.11.2002)

Situation

Im Hauptfach Publizistik- und Kommunikationswissenschaft wurden im April 2002 137 Studienanfänger/innen zugelassen. Die Auswahl zum Studium wird durch den Nummerus Clausus (NC) geregelt. Wer es geschafft hat einen der begehrten Studienplätze zu ergattern, sieht sich allerdings in den einzelnen Seminaren / Vorlesungen mit weiteren Zulassungsbeschränkungen konfrontiert.

Dies betrifft besonders diejenigen Studierenden, die auf ihrem Recht auf freien Zugang zu Bildung bestehen und von der Möglichkeit des Quereinstieges ins Fach Gebrauch machen. Wenn am Anfang des Semesters viele Studierende im Seminar sitzen, versuchen die Lehrenden immer wieder die Anzahl der Teilnehmer/innen durch verschiedene Verfahren zu reduzieren. Diese Verfahren werden ohne eine entsprechende rechtliche Grundlage angewandt, und dienen
damit nur der Abschreckung von Studierenden.

Das Losverfahren (in verschiedenen Varianten)
Das Seminar kann nur mit soundsovielen Leuten ordnungsgemäß (Raumkapazität) durchgeführt werden. Einen Platz erhält zum Beispiel, wer im höheren Semester ist, einen Schein erwerben will oder sich rechtzeitig angemeldet hat. Die restlichen freien Plätze werden unter den Anwesenden in der ersten Sitzung verlost. Wer Glück hat, darf teilnehmen.

Qualifikation, Nur für höhere Semester
Zulassungsbeschränkungen beziehen sich ausschließlich auf die Teilnahme an der Klausur. Diese kann nur mitgeschrieben werden, wenn eine andere Veranstaltung vorher erfolgreich besucht wurde. Außerdem muß die Immatrikulationsbescheinigung für Publizsitik- und Kommunikationswissenschaft vorgelegt werden.

Abschreckung
Auf Nachfrage wird ausdrücklich von der Teilnahme an der Klausur abgeraten, da der Quereinstieg in das Fach auf keinen Fall zu empfehlen ist und nicht unterstützt wird.

Die Rechtslage

In der Satzung für Studienangelegenheiten der FU-Berlin ist festgehalten, dass jede/r Studierende an der FU Berlin das Recht hat Lehrveranstalungen im gesamten Bereich der FU-Berlin zu besuchen, Nachweise über Studienleistungen zu erhalten und Prüfungen abzulegen (§2, Absatz 1) Dafür ist es NICHT notwendig in dem entsprechenden Fach eingeschrieben zu sein, sondern ein Studienausweis der FU mit Imma-Nummer reicht als Nachweis aus.

Offizielles Verfahren nach FU-Satzung

Lehrveranstaltungen können durch Beschlüsse des Fachbereichrates
teilnahmebeschränkt werden. Dabei gibt es zwei Begründungen, einerseits werden zum Beispiel technische Mittel benutzt die nur in begrenzter Anzahl vorhanden sind (Computer), oder es müssen bestimmte Qualifikationen nachgewiesen werden. Die Beschränkung einer Veranstaltung ist NUR möglich, wenn ein entsprechender Beschluß des Fachbereichsrat vorliegt! Wenn die Platzzahl beschränkt ist, werden die Plätze nach einem komplexen Anmeldeverfahren vergeben, das alle Bewerber/innen "gerecht" berücksichtigen soll (Nachzulesen im §12, Absatz 2)

Bisher (Stand WiSe 2002/03) sind vom Fachbereichsrat folgende Veranstaltungen im Grundstudium teilnahmebeschränkt:

Sozialwissenschaftliche Forschungsmethoden I: Datenerhebung
Hier wird das Verfahren nach §12, Absatz 1 und 2 angewandt. Begründung:
Ordnungsgemäße Durchführung nur für max. 120 Studierende möglich und formales Anmeldeverfahren.

Sozialwissenschaftliche Forschungsmethoden II:
Hier handelt es sich um eine Zulassung nach §12, Absatz 1: d.h. der Schein Methoden I muß vorgelegt werden.

Journalistische Arbeitsmethoden und Methoden der Öffentlichkeitsarbeit
Zulassung nach §12, Absatz 1, begrenzte Teilnehmer/innenzahl wg. Technischer Hilfsmittel. Hier gibt es ein formales Anmeldeverfahren.

Leider ist davon auszugehen, dass immer mehr Veranstaltungen durch Beschluß des Fachbereichsrates teilnahmebeschränkt werden und der Quereinstieg in den nächsten Semestern nicht mehr möglich ist. Noch ist es aber nicht soweit! Lasst euch nicht durch dubiose Auswahlverfahren aus den Veranstaltungen rauswerfen und besteht auf eurem Recht auf Teilnahme, Scheinerwerb und Prüfung!

Aktuelle Informationen können über den quer E-Mail Verteiler ausgetauscht werden: Eintragen unter
http://lists.kommwiss.fu-berlin.de/mailman/listinfo/quer/

Schlagwörter

  • Publizistik, Kommunikationswissenschaft, Publizistikwissenschaft, Massenkommunikation, Massenmedien, Journalismus, Medienforschung, Kommunikationsforschung, Informationswissenschaft
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