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Habilitation am Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Habilitation am Fachbereich Politik- und Sozialwissen­schaften.

Nachwuchswissenschaftler*innen, die eine universitäre Laufbahn anstreben und die für eine erfolg­reiche Bewerbung um eine Professur erforderliche Qualifikation erwerben möchten, können sich entweder um eine Juniorprofessur bemühen oder den traditionellen Weg über das Habilitationsver­fahren wählen. Ein bereits bestehendes Habilitationsverfahren ist in der Regel ein Ausschlusskriterium für die Bewerbung um eine Juniorprofessur.  

Zulassung zum Habilitationsverfahren

Eine Besonderheit des Habilitationsverfahrens ist, dass die schriftliche Habilitationsleistung (eine umfassende Monographie, eine Monographie plus kumulative Leistungen oder eine vollständig aus kumulativen Leistungen bestehende Schrift) bereits vorgelegt werden muss, wenn man die Zulassung zum Verfahren beantragt.

Auch der Nachweis über die erforderliche Lehrtätigkeit im Umfang von mindestens acht Semester­wochenstunden innerhalb der vergangenen sechs Semester, die über einen breiteren Bereich des Fachs durchgeführt und von denen mindestens vier Semesterwochenstunden am Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften angeboten wurden, ist dem Antrag auf Zulassung zum Habilitationsver­fahren beizufügen.

Außerdem müssen Sie alle potentiellen Mitglieder Ihrer Habilitationskommission selbständig gewon­nen haben und diese im Antrag auf Zulassung zum Habilitationsverfahren vorschlagen können.

Die weiteren gemäß § 4 der Habilitationsordnung erforderlichen Anlagen zu Ihrem Antrag (Studien­abschluss, Promotionsurkunde etc.) entnehmen Sie bitte der Aufstellung auf der zweiten Seite des Antrags auf Zulassung zum Habilitationsverfahren (pdf) oder der Habilitationsordnung (pdf). Mit Hilfe des chronologischen Überblicks können Sie sich über den Stand Ihres Habilitationsverfahrens orientieren.

Über die Zulassung zum Habilitationsverfahren und die Bestellung der Mitglieder der Habilitations­kommission entscheidet der Fachbereichsrat. 

Die Habilitationskommission

Der Kommission gehören

  • fünf stimmberechtigte Mitglieder
    (Professor*innen oder habilitierte Mitglieder des Fachbereichsrats) und

  • vier Mitglieder mit beratender Stimme
    (zwei akademische Mitarbeiter*innen und zwei Studierende)

an. Sie bestellt die Gutachter*innen für die Habilitationsschrift und entscheidet unter Einbeziehung der Gutachten, ob sie dem erweiterten Fachbereichsrat die Annahme oder die Ablehnung der Habilitationsschrift empfiehlt.

Wird die Annahme der Arbeit empfohlen, schlägt die Kommission eines der drei von dem/der Kandidat*in zur Auswahl eingereichten Themen für den öffentlichen Vortrag vor. Die Entscheidung über Annahme bzw. Ablehnung der Habilitationsschrift und die Auswahl des Vortragsthemas trifft der erweiterte Fachbereichsrat in nichtöffentlicher Sitzung.

Die Habilitationskommission legt zusätzlich ein Gutachten über die Lehrtätigkeit des/der Habili­tand*in und seiner/ihrer didaktischen Leistungen vor. Dieses Gutachten wird bei der Entscheidung des erweiterten Fachbereichsrats über die Zuerkennung der Lehrbefähigung berücksichtigt. 

Mündliche Habilitationsleistungen

Nachdem die schriftliche Habilitationsleistung vom erweiterten Fachbereichsrat angenommen wurde und dieser das Vortragsthema festgelegt hat, halten Sie nach einer vierwöchigen Vorbereitungszeit einen ca. dreißigminütigen öffentlichen Vortrag, an den sich eine wissenschaftliche Aussprache anschließt. An der wissenschaftlichen Aussprache nehmen die Mitglieder des erweiterten Fachbereichsrats und der Habilitationskommission teil; Fragen der anwesenden Öffentlichkeit können von dem/der Leiter*in der Aussprache zugelassen werden. Der erweiterte Fachbereichsrat entscheidet in nichtöffentlicher Sitzung und getrennter Abstimmung über die beiden mündlichen Habilitationsleistungen.  

Zuerkennung der Lehrbefähigung (facultas docendi)

Hat der erweiterte Fachbereichsrat sowohl die schriftliche wie die mündlichen Habilitationsleistun­gen anerkannt, fasst er einen Gesamtbeschluss, mit dem Ihnen die Lehrbefähigung für das Habilitationsfach zuerkannt wird. Sie erhalten anschließend eine Urkunde über die Zuerkennung der Lehrbefähigung. Mit der Lehrbefähigung verfügen Sie über einen hinreichenden Qualifikationsnach­weis, um sich um eine Professur bewerben zu können. 

Erteilung der Lehrbefugnis (venia legendi)

Zusätzlich zur Lehrbefähigung können Sie die Verleihung der Lehrbefugnis beantragen. Mit Zuerkennung der Lehrbefugnis werden Sie Privatdozent*in des Fachbereichs Politik- und Sozialwissenschaften. Damit sind Sie korporatives Mitglied der Freien Universität und verfügen über Prüfungs- und Wahlrechte, müssen aber auch Ihre Verpflichtung zur Titellehre (zwei Semesterwochenstunden pro Jahr) erfüllen.  

Ansprechpartner*in am Fachbereich:

Daphne Stelter

Aktuelle Informationen: