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Evaluation des Umweltinformationsgesetzes (UIG) – Analyse der Anwendung der Regelungen des UIG und Erschließung von Optimierungspotentialen für einen ungehinderten und einfachen Zugang zu Umweltinformationen

Das deutsche Umweltinformationsgesetz (UIG) ist in Form einer retrospektiven Gesetzesfolgenabschätzung zu evaluieren. Dabei ist zu untersuchen, ob die gesetzlichen Ziele des UIG, für einen freien Zugang zu Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen sowie für ihre aktive Verbreitung zu sorgen, in der Praxis erreicht werden und welche weiteren Folgen das Gesetz hat. Das FFU wird unter Projektleitung von Frau Dr. Kerstin Tews dabei insbesondere an der Konzeption der retrospektiven Folgenabschätzung beteiligt sein, da es nicht nur über Methodenwissen zur Evaluierung verfügt, sondern auch über das entsprechende steuerungstheoretische Wissen zu den zu erhebenden Wirkungen. Zusätzlich wird das FFU an der Auswertung der empirischen Erhebung beteiligt sein und seine Expertise im Bereich der vergleichenden Policy Analyse und Policy-Transfer-Forschung einbringen. Für die sich aus der empirischen Erhebung abzeichnenden Schwachstellen im Vollzug des UIG und für die als kritisch zu bewertenden Folgen sollen Lehren aus guter Regierungs- und Verwaltungspraxis anderer Vertragsstaaten der Aarhus-Konvention gezogen werden, um letztlich Politikempfehlungen zur Hebung von Optimierungspotenziale zu entwickeln.