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Prof. Dr. Matthias Künzler

Ombudsperson zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Stellvertretung:

Herr Prof. Dr. Dieter Ohr

Wie ist das Verfahren geregelt?

  • Kommt der Verdacht für wissenschaftliches Fehlverhalten auf, sind erste Ansprechpartner*innen die gewählten Vertrauenspersonen auf Fachbereichs- und Universitätsebene.
  • Diese führen die Vorprüfung durch, die im Amtsblatt 42/2020 der Freien Universität vom 03.12.2020 schrittweise und detailliert beschrieben ist.
  • Die Vertraulichkeit der Beteiligten wird gewahrt, Namen werden nur nach Zustimmung weitergegeben.
  • Bei begründetem Verdacht auf schweres wissenschaftliches Fehlverhalten übergibt die Vertrauensperson des Fachbereichs den Fall an die zentrale Vertrauensperson zwecks Eröffnung der förmlichen Untersuchung.

Im Amtsblatt 42/2020 der Freien Universität vom 03.12.2020 finden Sie detaillierte Erläuterungen.