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Anmeldung zur Masterarbeit und Abschlussprüfung
Termine
In jedem Semester wird ein Termin für die Meldung zur Masterarbeit angeboten. Der Meldetermin liegt jeweils zu Beginn des Semesters, um die Erstellung und Begutachtung der Arbeit im laufenden Semester zu ermöglichen.
Meldetermin im Sommersemester 2013
11. April 2013, 9-13 Uhr
zusätzlich: 27. Juni 2013
Meldetermin im Wintersemester 2011/2012
20. Oktober 2011, 10-13 und 14-17 Uhr
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Fachbereichs Politik- und Sozialwissenschaften.
Unterlagen
Wenn Sie sich zur Masterarbeit melden, reichen Sie
- eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung,
- den Nachweis über die erfolgreiche Absolvierung aller Module des Studiengangs (z.B. Ausdruck des Leistungs- und Punktekontos aus CM) und
- den von dem/der BetreuerIn unterschriebenen Vorschlag für den Titel der Masterarbeit
ein. Falls die Leistungen aus dem 3. Studienabschnitt zum Zeitpunkt der Meldung noch nicht bewertet sein sollten, dürfen diese Leistungen bis zur Abgabe der Masterarbeit nachgereicht werden.
Erst- und ZweitgutachterInnen
BetreuerIn Ihrer Masterarbeit
Mindestens promovierte MitarbeiterInnen des Instituts für Soziologie und/oder mindestens promovierte Lehrende im Master-Studiengang können Ihre Masterarbeit betreuen. Darüber hinaus können auch externe PrüferInnen als BetreuerInnen fungieren, sofern sie promoviert und vom Prüfungsausschuss auf entsprechenden Antrag hin eingesetzt worden sind.
ZweitgutachterIn der Arbeit
Der/die ZweitgutachterIn Ihrer Masterarbeit wird vom Prüfungsausschuss eingesetzt.
Mindestens eine dieser beiden Personen wird Mitglied Ihrer mündlichen Prüfungskommission sein.
PrüferInnen in der mündlichen Prüfung
Zusammensetzung der Prüfungskommission
Ihre Prüfungskommission setzt sich entweder aus zwei PrüferInnen oder einem/einer PrüferIn und einem/einer BeisitzerIn zusammen. Sie wird vom Prüfungsausschuss unter Berücksichtigung der Thematik Ihrer Arbeit eingesetzt. Mindestens ein Mitglied Ihrer Kommission ist gleichzeitig GutachterIn Ihrer Arbeit.
PrüferInnen in der mündlichen Prüfung
Mindestens promovierte MitarbeiterInnen des Instituts und/oder mindestens promovierte Lehrende im Master-Studiengang können als PrüferInnen fungieren.
BeisitzerInnen in der mündlichen Prüfung
Als BeisitzerInnen können auch nicht promovierte MitarbeiterInnen des Instituts und/oder nicht promovierte Lehrende im Master-Studiengang eingesetzt werden.
Die Masterarbeit
Der Titel
Der Titel Ihrer Masterarbeit wird in Absprache mit Ihnen von dem/der BetreuerIn vorgeschlagen und vom Prüfungsausschuss genehmigt. Er wird eine Woche nach der Meldung ausgegeben und kann danach nicht mehr verändert werden. Sie dürfen das Thema jedoch einmal innerhalb der ersten drei Wochen der Bearbeitungszeit zurückgeben. Es gilt dann als nicht ausgegeben. Verbunden damit ist jedoch das Ausscheiden aus dem aktuellen Prüfungsdurchgang.
Die Bearbeitungsfrist
Sie beträgt fünf Kalendermonate. Die Arbeit muss spätestens am Abgabetag im Prüfungsbüro eingereicht oder per Post zugeschickt werden. Es gilt das Datum des Poststempels. Nicht fristgerecht eingereichte Arbeiten müssen als nicht bestanden gewertet werden. In diesem Fall haben Sie eine Wiederholungsmöglichkeit.
Bearbeitungshinweise
Bitte beachten Sie die mit dem Titel ausgegebenen Bearbeitungshinweise. Darüber hinausgehende Formatierungsvorschriften gibt es nicht.
Verlängerung der Bearbeitungsfrist
In begründeten Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuss auf entsprechende Antrag hin die Bearbeitungsfrist der Masterarbeit um maximal 4 Wochen verlängern. Eine befürwortende Stellungnahme der Betreuerin bzw. des Betreuers ist erforderlich.
Eidesstattliche Erklärung
Bei Abgabe der Arbeit müssen Sie versichern, die Masterarbeit selbständig verfasst und nur die angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwandt zu haben. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie mit dem ausgegebenen Thema Ihrer Masterarbeit.
Die Begutachtung
Erst- und ZweitgutachterIn erstellen voneinander unabhängige Gutachten. Die/der ZweitgutachterIn darf sich jedoch dem/der ErstgutachterIn anschließen. Bei differierenden Bewertungen gilt das arithmetische Mittel aus beiden Noten. Vorliegende Noten teilen wir Ihnen auf Anfrage mit. Sollte Ihre Arbeit nicht mindestens mit der Note "ausreichend" bewertet werden, haben Sie eine Wiederholungsmöglichkeit.
Einsichtnahme in die Gutachten
Da Ihre mündliche Prüfung der Präsentation und Verteidigung der Masterarbeit dient, müssen Sie auf die in den Gutachten geäußerte Kritik eingehen können. Sollten Ihre GutachterInnen kein Exemplar des Gutachtens zur Verfügung stellen, können Sie im Prüfungsbüro Einsicht in die Gutachten nehmen.
Die mündliche Prüfung
Termin
Der Termin wird vom Prüfungsausschuss festgesetzt und Ihnen durch schriftliche Einladung bekanntgegeben.
Dauer
Die mündliche Prüfung dauert 30 Minuten. Sie ist hochschulöffentlich, sofern Sie nicht der Zulassung der Öffentlichkeit widersprechen.
Inhalt
Die mündliche Prüfung dient der Präsentation und Verteidigung der Masterarbeit.
Bewertung
Die gesamte Abschlussprüfung geht mit 30 Leistungspunkten in die Gesamtnote ein. In die Note für die Abschlussprüfung fließt die Note für die Masterarbeit mit vier Fünfteln und die Note für die mündliche Prüfung mit einem Fünftel ein.
Anmeldung zum Studienabschluss
Antragstellung
Ihre Prüfungsordnung sieht vor, dass Sie den Studienabschluss beantragen. Da wir davon ausgehen, dass Sie nach Absolvierung der Prüfungen das Studium abschließen möchten, ist der Antrag auf Studienabschluss in das Formular zu Meldung für die Masterarbeit integriert. Sie müssen die entsprechende Zeile nur ankreuzen.
Ausstellung der Dokumente
Urkunde, Zeugnis und Diploma Supplement werden schnellstmöglich ausgestellt. Die Vergabe findet in der Regel im Rahmen einer Abschlussfeier statt. Wenn Sie es wünschen, erhalten Sie die Dokumente selbstverständlich sofort nach Fertigstellung.