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Bearbeitungshinweise zur Bachelorarbeit

Þ    Die Bachelorarbeit muss in deutscher oder englischer (nur wenn das Thema durch den Prüfungsausschuss in englischer Sprache genehmigt wurde) Sprache verfasst werden.

 Die Bachelorarbeit ist ausschließlich in digitaler Form als PDF in einer E-Mail an ba-sciences-sociales@polsoz.fu-berlin.de am Abgabetermin bis 23.59 Uhr zu senden.

Die beiliegende eidesstattliche Erklärung ist in digitaler Form als PDF zusammen oder separat in einer E-Mail an 

ba-sciences-sociales@polsoz.fu-berlin.de am Abgabetermin bis 23.59 Uhr zu senden.

Þ    Sie soll in der Regel einen Umfang von 6.000 Wörtern (bei nicht mehr als 2.500 Zeichen pro Seite) haben.

Þ    Gemäß dem Corporate-Design der Freien Universität Berlin ist es nicht gestattet, das FU-Logo zu verwenden (vgl. 1.1.3 letzter Satz des Leitfadens) https://www.fu-berlin.de/sites/corporate-design/downloads_container/cd_v2-2_band_I_handbuch.pdf

 

Þ      Verlängerung der Bearbeitungsfrist wegen akuter vorübergehender Erkrankung (§ 19 RSPO):

War eine Studentin oder ein Student wegen einer akuten vorübergehenden Erkrankung an der fristgerechten Bearbeitung ihrer/seiner Bachelor-/Masterarbeit gehindert, so kann der Prüfungsausschuss auf Antrag die Bearbeitungsfrist um den Zeitraum der nachgewiesenen Prüfungsunfähigkeit verlängern. Der Grund für die Prüfungsunfähigkeit ist dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich anzuzeigen und durch Vorlage eines ärztlichen Attestes glaubhaft zu machen. Ein ärztliches Attest ist eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, warum die Studentin oder der Student studier- und prüfungsunfähig ist. Hierzu genügt weder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch der schlichte Hinweis der Ärztin oder des Arztes, dass der Prüfling prüfungsunfähig sei. Vielmehr muss Inhalt des ärztlichen Attestes die Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung/Symptome und die Angabe der sich daraus ergebenden Auswirkungen auf das Leistungsvermögen in der Prüfung sein. Über die Prüfungsunfähigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss. Der Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit mit inkludiertem ärztlichen Attest(Vordruckonlineunter:http://www.polsoz.fu-berlin.de/studium/pruefungsbuero/studiengaenge/ba_studiengaenge/ba_politikwissenschaft_neu/index.html)ist per Post an das Prüfungsbüro zu schicken oder in den Briefkasten des Prüfungsbüros einzuwerfen. Sie werden per E-Mail über den neuen Abgabetermin für Ihre Bachelorarbeit informiert.

 

Þ    Der Prüfungsausschuss empfiehlt Ihnen, die Beratung mit beiden Prüfer*innen/Gutachtern zu Beginn der Bearbeitungsfrist zu suchen.

 

Þ    Eine eigenständige Änderung des vom Prüfungsausschuss genehmigten Themas ist nicht zulässig. Ergibt sich während der Bearbeitung eine evtl. notwendige Änderung des Themas, muss ein eigenständig formulierter Antrag an den Prüfungsausschuss erfolgen. Der Antrag muss die schriftliche Genehmigung der beiden Prüfer*innen beinhalten.

 

Þ    Das Thema kann einmalig innerhalb der ersten zwei Wochen zurückgegeben werden und gilt dann als nicht ausgegeben. Damit verbunden ist das Ausscheiden aus dem aktuellen Prüfungsdurchgang.

 

Viel Erfolg!

Vorlesungsverzeichnis FB Politik- und Sozialwissenschaften