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Masterstudiengang Politikwissenschaft
Der Masterstudiengang Politikwissenschaft wird vom Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft angeboten (Regelstudienzeit: 4 Semester).
Gegenstand
Der konsekutive, stärker forschungsorientierte Masterstudiengang Politikwissenschaft ermöglicht Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiengangs Politikwissenschaft oder eines gleichwertigen Hochschulabschlusses eine Erweiterung der fachlichen Kenntnisse sowie eine Vertiefung durch die Spezialisierung in einem Teilbereich des Faches. Ein besonderes Merkmal dieses Studienganges besteht in der Heranführung der Studentinnen und Studenten an die Forschungs- und Wissenschaftspraxis.
Im Masterstudiengang Politikwissenschaft werden den Studierenden vertiefte wissenschaftliche und berufsqualifizierende Kenntnisse vermittelt. Im Rahmen des Studiengangs werden die Studierenden für ein Promotionsstudium qualifiziert sowie für eine politikwissenschaftlich qualifizierte Tätigkeit im Bereich der Forschung in universitären und außeruniversitären wissenschaftlichen Einrichtungen sowie für verschiedene wissenschaftlich orientierte Tätigkeiten.
Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums wird der Hochschulgrad "Master of Arts (M.A.)" verliehen.
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
| Studiengangsverantwortliche | Prof. Dr. Susanne Lütz |
| StudiengangskoordinatorIn | N.N. |
| Studienfachberater | Prof. Dr. Klaus Roth |
| Zuständigkeit im Prüfungsbüro | Franziska Korth |
| Vorsitzender im Prüfungsausschuss | Prof. Dr. Thomas Risse |
Aktuelle Informationen
Meldetermin für das SoSe 2013
- 08. April 2013 von 09 bis 13 Uhr und
- 09. April 2013 von 09 bis 13 Uhr.
Bitte tragen Sie sich in die Meldelisten
(aushängend vor dem Raum 304) ein.
Weitere Informationen zur Meldung finden Sie weiter unten in der
Rubrik "Abschlussphase"
Informationen zum Studium
Zugangssatzung
Studien- und Prüfungsordnung
Anerkennungen
Das Prüfungsbüro des FB Politik- und Sozialwissenschaften ist zugleich Geschäftsstelle des OSI-Prüfungsausschusses. Anträge auf Anerkennungen von Studienleistungen sind bei der zuständigen Mitarbeiterin Franziska Korth im Prüfungsbüro einzureichen.
Abschlussphase
Für die Verteidigung der Masterarbeiten hat der Prüfungsausschuss stets die zweite Vorlesungswoche eines Semesters beschlossen.
Prüfungsberechtigungen
| ProfessorInnen und PDs | Promovierte WiMis | Nicht-promovierte WiMis | Lehrbeauftragte | |
| Modul(teil)prüfungen | ja | ja | ja | ja |
| Ausnahme: Das Modul Wissenschaftspraxis darf nur von ProfessorInnen und PrivatdozentInnen betreut werden. | ||||
| Betreuung der MA-Arbeit | ja | nein | nein | nein |
| Zweitkorrektur der MA-Arbeit | ja | ja | nein | nein |
| Die Verteidigung der MA-Arbeit wird von den beiden GutachterInnen übernommen. | ||||
