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Europapolitik im Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

(15076)

TypProseminar
Dozent/inFlorian Pollehn
RaumGarystr. 55 121 Seminarraum
Beginn17.04.2018 | 12:00
Zeit

Dienstag, 12-14 Uhr

Der europäische Integrationsprozess wirkt sich in vielfältiger Weise auf das deutsche Regierungssystem aus. Als Teil der Außenpolitik wurde Europapolitik in Deutschland über einen langen Zeitraum hinweg dem Kompetenzbereich der Bundesregierung zugeschrieben. Gleichzeitig wurde aufgrund der Übertragung von Rechtssetzungskompetenzen an die Europäische Union ein Machtverlust des Bundestages und Bundesrates festgestellt. Je nach Operationalisierung der Messung liegen heutzutage rund 40 Prozent der Gesetzgebung im Bundestag europäische Vorgaben zugrunde. Insbesondere der zeitgleich mit dem Vertrag von Maastricht beschlossene "Europa-Artikel" (Art. 23 GG) und die Begleitgesetze zum Vertrag von Lissabon haben die Informations- und Beteiligungsrechte des Bundestages und Bundesrates im europäischen Willensbildungsprozess allerdings sukzessive gestärkt. Dennoch verfügt die Bundesregierung weiterhin über ein Monopol in den Verhandlungs- und Abstimmungsprozessen der Europäischen Union durch ihre direkte Einbindung in das Institutionengefüge der EU. Galten mit dem in Kraft treten des Vertrages von Lissabon die nationalen Parlamente als "Gewinner" der Vertragsreform, zeigen die, teilweise außerhalb des europäischen Gemeinschaftsrecht getroffenen, politischen Entscheidungen zur Lösung der Euro- und Finanzkrise jedoch, dass der parlamentarische Einfluss auf die Europapolitik zugunsten der nationalen Regierungen und der EU-Kommission abnimmt. Beispielsweise wird das "Königrecht" des Bundestages, das parlamentarische Budgetrecht, laut Bundesverfassungsgericht dadurch fundamental in Frage gestellt.

Vorlesungsverzeichnis
Bibliothek
SFB 700
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