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European Credit Transfer Systems (Übernahme und Anwendung)

a) ECTS-points


Credit points im Rahmen des "European Credit Transfer Systems" (ECTS) dienen dazu, den Gesamtarbeitsaufwand, der mit den einzelnen Lehrveranstaltungen verbunden ist (Vorbereitung, Teilnahme, Nachbereitung, Bibliotheksarbeit, Arbeitsgruppen etc.), zu werten und international vergleichbar zu machen. Immer mehr Länder erkennen diese Maßeinheit an und arbeiten selber damit. Derzeit sind ECTS-credit-points in erster Linie für diejenigen unserer Studierenden relevant, die für ein Studium im Ausland ihre bisherige Studienleistung nachweisen sollen. Außerdem verlangen in vielen Fällen die Heimatuniversitäten unserer ausländischen Gaststudenten nach Rückkehr den Nachweis einer voll anrechenbaren Arbeitsleistung, ausgedrückt in der Gesamtzahl der ECTS-credit-points. Dabei ist verbindlich festgelegt, daß 30 ECTS-credit-points für die Anerkennung eines Studienhalbjahres/Semesters erforderlich sind. [Grundlage für die Anwendung des ECTS ist der Beschluß des Akademischen Senats der Freien Universität vom 12.2.1997.]

Seit dem Wintersemester 2003/2004 gelten jedoch für die Vergabe bzw. Anerkennung von ECTS-credit-points die neuen Studien- und Prüfungsordnungen im Fach Politikwissenschaft (Diplom- bzw. B.A.-Studiengang) vom 22. Juli 2003. Weitere Informationen (S. 10-13).

 

b) ECTS-grades*)


Es handelt sich hierbei um ein international zunehmend verbreitetes System, mit dem die unterschiedlichen Benotungssysteme, die in einzelnen Ländern gelten, leichter vergleichbar gemacht werden sollen. Die grades sind zunächst vor allem für ausländischen Gaststudenten, die bei uns nur vorübergehend studieren, relevant: Ihre bei uns erbrachten Studienleistungen werden für die Heimatuniversitäten transparenter. Wichtig ist: Noten in Form der ECTS-grades lösen NICHT die an der FU und am Otto-Suhr-Institut verwendeten Noten ab, sondern sie werden auf Verlangen des bzw. der einzelnen Studierenden ZUSÄTZLICH auf den Scheinen vermerkt. Am Otto-Suhr-Institut gilt die an Anlehnung an die Zweite Ordnung zur Änderung der Satzung für Allgemeine Prüfungsangelegenheiten (SfAP) vom 30. Juni 2004 folgende Notenskala:

 

FU-Noten   ECTS-Grades

1,0 bis 1,5

sehr gut

A = very good

1,6 bis 2,5

gut

B = good

2,6 bis 3,5

befriedigend

C = satisfactory

3,6 bis 4,0

ausreichend

D = sufficient

4,1 bis 5,0

nicht bestanden

F = fail
 
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