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A1-Bescheinigung für Dienstreisen im EU-Ausland

Für Dienstreisen der Freien Universität Berlin in andere EU-/EWR-Staaten, die Schweiz oder Großbritannien ist eine A1-Bescheinigung immer erforderlich, egal wie kurz die Reise dauert (auch für einen Tag), da sie nachweist, dass weiterhin deutsches Sozialversicherungsrecht gilt und keine Sozialversicherungsbeiträge im Ausland gezahlt werden müssen. Arbeitnehmer*innen und Beamte müssen dieses Dokument bei der zuständigen Krankenkasse oder Rentenversicherung beantragen und während der Reise mitführen. 

Wann Sie eine A1-Bescheinigung brauchen:

  • Reisen innerhalb der EU/EWR: (z.B. nach Frankreich, Italien, Spanien).
  • Reisen in die Schweiz.
  • Reisen ins Vereinigte Königreich (UK).
  • Unabhängig von der Dauer: Selbst bei eintägigen Reisen. 

Was die A1-Bescheinigung bewirkt:

  • Sie bestätigt, dass Sie weiterhin dem deutschen Sozialversicherungssystem unterliegen.
  • Sie stellt sicher, dass Sie keine Sozialversicherungsbeiträge in dem Land zahlen müssen, in dem Sie sich vorübergehend aufhalten. 

Was Sie tun müssen:

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Sekretariat.

Soziologie - Euiropäische Gesellschaften