A1-Bescheinigung für Dienstreisen im EU-Ausland
Für Dienstreisen der Freien Universität Berlin in andere EU-/EWR-Staaten, die Schweiz oder Großbritannien ist eine A1-Bescheinigung immer erforderlich, egal wie kurz die Reise dauert (auch für einen Tag), da sie nachweist, dass weiterhin deutsches Sozialversicherungsrecht gilt und keine Sozialversicherungsbeiträge im Ausland gezahlt werden müssen. Arbeitnehmer*innen und Beamte müssen dieses Dokument bei der zuständigen Krankenkasse oder Rentenversicherung beantragen und während der Reise mitführen.
Wann Sie eine A1-Bescheinigung brauchen:
- Reisen innerhalb der EU/EWR: (z.B. nach Frankreich, Italien, Spanien).
- Reisen in die Schweiz.
- Reisen ins Vereinigte Königreich (UK).
- Unabhängig von der Dauer: Selbst bei eintägigen Reisen.
Was die A1-Bescheinigung bewirkt:
- Sie bestätigt, dass Sie weiterhin dem deutschen Sozialversicherungssystem unterliegen.
- Sie stellt sicher, dass Sie keine Sozialversicherungsbeiträge in dem Land zahlen müssen, in dem Sie sich vorübergehend aufhalten.
Was Sie tun müssen:
- Im diesem Merkblatt zur A1-Bescheinigung bei Dienstreisen finden Sie eine übersichtliche Anleitung für die Beantragung der A1-Bescheinigung. Es gibt jeweils ein eigenes Antragsverfahren für Tarifbeschäftigte und für Beamte.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Sekretariat.


