Springe direkt zu Inhalt

Urlaub und Krankheit

Jahresurlaubsanspruch berechnet sich auf Basis der regelmäßigen Arbeitstage, wobei auch nur diese bei Antragstellung in Abzug gebracht werden müssen. Beschäftigte mit einer 5-Tage-Woche haben 30 Urlaubstage Pro Jahr.

5-Tage-Woche – 30 Urlaubstage (UT)
4-Tage-Woche – 24 UT
3-Tage-Woche – 18 UT
2-Tage-Woche – 12 UT

Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben (Wartezeit).

Beginnt der Vertrag nach dem 1. Januar, reduziert sich der Jahresurlaubsanspruch entsprechend, es werden allerdings nur die vollen Beschäftigungsmonate berechnet. Gesetzliche Feiertage sowie 24.12. und 31.12. gelten als arbeitsfrei

Wichtig: nicht genommene Urlaubstage können ins Folgejahr übertragen werden, sind aber vor dem 30.09. des Folgejahres zu nehmen. Nicht fristgemäß genommene Urlaubstage verfallen!

Das Urlaubsantragsformular für das entsprechende Kalenderjahr kann man hier herunterladen (Achtung: für studentische Beschäftigte gibt es ein eigenes Formular). Das Formular zirkuliert dann zwischen Antragsteller/in, Fachvorgesetzter/m und der Fachbereichsverwaltung und muss für das gesamte Kalenderjahr genutzt werden. 

Vorgehensweise:

  1. Antragstellende füllen die Kopfzeile des Antragsformulares aus und kreuzen ihre regelmäßigen Wochenarbeitstage an.
  2. Die Felder für den Gesamturlaubsanspruchs lassen Sie frei. Diese werden von der Fachbereichsverwaltung bei erstmaliger Antragstellung befüllt.
  3. Wählen Sie dann den Beurlaubungsgrund aus und tragen Start- und Enddatum Ihres Urlaubs ein. Beim ersten Antrag lassen Sie auch hier das Feld "Resturlaub" frei. Es wird von der Fachbereichsverwaltung befüllt. Bei zukünftigen Anträgen tragen Sie dann hier die Resturlaubstage ein.
  4. Unterschreiben Sie im Feld "Unterschrift Antragsteller" und speichern das Formular ab. Ihr/e Fachvorgesetzte/r unterschreibt im Feld "Genehmigt von". Im Anschluss wird das Formular an die Fachbereichsverwaltung unter Urlaub-AU@PolSoz.fu-berlin.de gesendet. Diese prüft, zeichnet unter "Notiert" und retouriert das Formular an den/die Anstragsteller/in. 
  5. Wichtig: nur die im Dokument erstellte Unterschrift mit digitaler ID wird akzeptiert. Klicken Sie dafür in das blaue Feld "Unterschrift Antragsteller" und folgen Sie den Anweisungen. Das Dokument muss editierbar bleiben!

Eine Krankmeldung erfolgt am Krankheitstag vor regulärem Dienstantritt formlos per E-Mail an die zuständige Abteilung in der Fachbereichsverwaltung PolSoz unter Urlaub-AU@polsoz.fu-berlin.de.

Da auch unbedingt Ihre Dienststelle (Fachvorgesetzte und Sekretariat) informiert werden muss, sollten Sie diese ins cc nehmen oder separat informieren.

Man kann sich 3 Tage ohne Vorlage eines ärztlichen Attests krankmelden.

Spätestens ab dem 4. Tag ist ein ärztliches Attest erforderlich. Die meisten Ärzte stellen hierfür nur noch eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) aus, bei der Ihre Daten direkt an die Krankenkasse gesendet werden, wo der Arbeitgeber sie elektronisch abrufen kann. Anstatt eine Papierbescheinigung von Ihnen zu erhalten, benötigt die Fachbereichsverwaltung in dem Fall nur das Anfangs- und das Enddatum Ihrer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Sollten Sie von Ihrem Artz noch ein ausgedrucktes Attest erhalten, reichen Sie dieses bitte per E-Mail unter der o.g. Adresse ein und senden das Original an folgende Adresse: 

Freie Universität Berlin
FB Politik und Sozialwissenschaften
Abteilung Krankmeldungen
Ihnestr. 21
14195 Berlin

Achtung: Bei den Kalendertagen werden auch Wochenende und Feiertage mitgerechnet. Wenn Sie sich also an einem Freitag krankgemeldet haben und am Montag immer noch krank sind, müssen Sie spätestens am Montag ein ärztliches Attest einreichen. 

Gesundmeldung
Am Tag Ihres Dienstwiederantritts müssen Sie eine E-Mail mit dem Betreff "Gesundmeldung" an die o.g. E-Mail-Adressen schicken. Die Gesundmeldung ist unbedingt erforderlich, da Sie sonst weiterhin als krankgemeldet gelten und es wird entsprechende Nachfragen seitens des Fachbereichs geben.

Soziologie - Euiropäische Gesellschaften