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Urlaub und Krankheit

Jahresurlaubsanspruch berechnet sich auf Basis der regelmäßigen Arbeitstage, wobei auch nur diese bei Antragstellung in Abzug gebracht werden müssen. Beschäftigte mit einer 5-Tage-Woche haben 30 Urlaubstage Pro Jahr.

5-Tage-Woche – 30 Urlaubstage (UT)
4-Tage-Woche – 24 UT
3-Tage-Woche – 18 UT
2-Tage-Woche – 12 UT

Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben (Wartezeit).

Beginnt der Vertrag nach dem 1. Januar, reduziert sich der Jahresurlaubsanspruch entsprechend, es werden allerdings nur die vollen Beschäftigungsmonate berechnet. Gesetzliche Feiertage sowie 24.12. und 31.12. gelten als arbeitsfrei

Wichtig: nicht genommene Urlaubstage können ins Folgejahr übertragen werden, sind aber vor dem 30.09. des Folgejahres zu nehmen. Nicht fristgemäß genommene Urlaubstage verfallen!

Vorgehensweise:

  1. Laden Sie das Urlaubsantragsformular für das entsprechende Kalenderjahr herunter.
  2. Füllen Sie die Kopfzeile des Antragsformulares aus und tragen Ihre Urlaubstage pro Jahr und ggf. die Resttage aus dem Vorjahr ein. Bei Unsicherheiten fragen Sie bitte Ihr jeweiliges Sekretariat.
  3. Wählen Sie dann den Beurlaubungsgrund aus und tragen Start- und Enddatum Ihres Urlaubs ein. Das Formular berechnet ihre Urlaubstage und die verbleibenden Urlaubstage automatisch.
  4. Unterschreiben Sie unten im Feld "Unterschrift" und speichern das Formular ab. Ihr/e Fachvorgesetzte/r unterschreibt im Feld "Genehmigt von" und sendet das Formular an Sie zurück, sodass Sie es für den nächsten Antrag im entsprechenden Kalenderjahr nutzen können.
  5. Wichtig: nur die im Dokument erstellte Unterschrift mit digitaler ID wird akzeptiert. Klicken Sie dafür in das blaue Feld "Unterschrift Antragsteller" und folgen Sie den Anweisungen. Das Dokument muss editierbar bleiben!

Eine Krankmeldung erfolgt am Krankheitstag vor regulärem Dienstantritt formlos per E-Mail an die zuständige Abteilung in der Fachbereichsverwaltung PolSoz unter Urlaub-AU@polsoz.fu-berlin.de.

Setzen Sie auch Ihre Dienststelle (Fachvorgesetzte und Sekretariat) in cc oder informieren diese separat.

Man kann sich 3 Tage ohne Vorlage eines ärztlichen Attests krankmelden.

Spätestens ab dem 4. Krankheitstag ist ein ärztliches Attest erforderlich. Die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit (ab 1. Krankheitstag) muss lückenlos durch ärztliche Atteste belegt werden. 

Die meisten Ärzte stellen hierfür nur noch eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) aus, bei der Ihre Daten direkt an die Krankenkasse gesendet werden, wo der Arbeitgeber sie elektronisch abrufen kann. Anstatt einer Papierbescheinigung benötigt die Fachbereichsverwaltung in dem Fall nur das Anfangs- und das Enddatum Ihrer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Sollten Sie von Ihrem Artz noch ein ausgedrucktes Attest erhalten (Privat Versicherte erhalten nach wie vor die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform), reichen Sie dieses bitte als Scan per E-Mail unter der o.g. Adresse ein und senden das Original an folgende Adresse: 

Freie Universität Berlin
FB Politik und Sozialwissenschaften
Abteilung Krankmeldungen
Ihnestr. 21
14195 Berlin

Achtung: Bei den Kalendertagen werden auch Samstage, Sonntage und Feiertage mitgerechnet. Wenn Sie sich also an einem Freitag krankgemeldet haben und am Montag immer noch krank sind, müssen Sie spätestens am Montag (in dem Fall der 4. Krankheitstag) ein ärztliches Attest einreichen. 

Gesundmeldung
Am Tag Ihres Dienstwiederantritts müssen Sie eine E-Mail mit dem Betreff "Gesundmeldung" an die o.g. E-Mail-Adressen schicken. Die Gesundmeldung ist unbedingt erforderlich, da Sie sonst weiterhin als krankgemeldet gelten und es wird entsprechende Nachfragen seitens des Fachbereichs geben.

Krank im Urlaub

Eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit während des Erholungsurlaubs wird nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet, sofern die Erkrankung unverzüglich, d. h. am Tage der Erkrankung, gemeldet wird. Um den Erholungsurlaub um diese Tage zu verlängern, ist die vorherige Genehmigung der/des Vorgesetzten erforderlich.

Arbeits- und Wegeunfälle sowie Unfallmeldung

Verletzte, für die eine ärztliche Betreuung erforderlich ist, sind einem Durchgangsarzt (D-Arzt) vorzustellen. D-Ärzte sind Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie, werden von den Landesverbänden der Gesetzlichen Unfallversicherung zugelassen und verfügen über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem gesamten Gebiet der Unfallmedizin. Sie sind tätig in Praxen oder Erste-Hilfe-Stellen von Krankenhäusern. Bei isolierten Augen-, Hals-Nasen-Ohren- oder Zahnverletzungen ist ein entsprechender Facharzt aufzusuchen.

Beamtinnen und Beamte unterliegen nicht dem D-Arzt-Verfahren, sie haben nach einem Arbeits- oder Wegeunfall die freie Arztwahl. Nach jedem Arbeits- oder Wegeunfall muss der/die Vorgesetzte informiert werden, bei Studierendenunfällen die Instituts- oder Fachbereichsverwaltung. Erfolgte die Erstversorgung von Verletzten über die Feuerwehr, bittet die Dienststelle Arbeitssicherheit um eine kurze Information.

Unfallmeldung
Angestellte, Auszubildende, Studierende

Im Gegensatz zu den Erläuterungen auf den älteren Formularen ist eine Unfallanzeige immer dann auszufüllen, wenn infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalls eine ärztliche Behandlung erforderlich ist und somit Kosten entstehen. Für das Anfertigen und Unterschreiben der Unfallanzeige innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden des Unfalls ist der/die Vorgesetzte verantwortlich. Unfallanzeigen für Studierende unterschreibt die zuständige Instituts- oder Fachbereichsverwaltung.

Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Unfallanzeige (alle Durchschläge) wird verschlossen an die Dienststelle Arbeitssicherheit (DAS) weitergeleitet. Bei Verletzungen, die keinen Arztbesuch erfordern, gilt der Eintrag im Verbandbuch, das jedem Erste-Hilfe-Kasten beiliegt, als Versicherungsnachweis.

Beamtinnen und Beamte
Ist infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalls ein Körperschaden entstanden, ist unmittelbar nach Bekanntwerden vom Beamten selbst oder von dem/der Vorgesetzten eine Unfallanzeige zu erstellen. Diese wird dann verschlossen an die Personalabteilung weitergeleitet.

Formulare für die Unfallanzeige können im Internet auf folgenden Seiten heruntergeladen werden:

  • Dienststelle Arbeitssicherheit

http://www.fu-berlin.de/sites/baas/erste_hilfe_unfaelle/index.html

  • Personalabteilung

http://www.fu-berlin.de/sites/abt-1/formulare/personal/index.html