Personalangelegenheiten
Eine Arbeitgeberbescheinigung (z.B. für den Antrag auf Elterngeld, Kitagutschein, Aufenthaltstitel u.a.) erhalten Sie von Ihrer zuständigen Sachbearbeitung der zentralen Personalstelle.
Die Kontakte der entsprechenden Mitarbeitenden für den Fachbereich PolSoz finden Sie hier:
I 1 – Team Beamt*innen
I 2 – Team Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (WiMis)
Sofern Sie als Beschäftigte*r eine entgeltliche Nebentätigkeit übernehmen möchten, ist diese anzeigepflichtig. Für Beamtinnen und Beamte gilt überdies eine grundsätzliche Genehmigungspflicht für Nebentätigkeiten; in jedem Fall sind alle Nebentätigkeiten vor deren Aufnahme über ein entsprechendes Formular anzuzeigen. Dieses und alle weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Bei Fragen zum Ausfüllen des Formulars wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Sekretariat.


