Anzeige von Nebentätigkeiten
Sofern Sie als Beschäftigte*r eine entgeltliche Nebentätigkeit übernehmen möchten, ist diese anzeigepflichtig. Für Beamtinnen und Beamte gilt überdies eine grundsätzliche Genehmigungspflicht für Nebentätigkeiten; in jedem Fall sind alle Nebentätigkeiten vor deren Aufnahme über ein entsprechendes Formular anzuzeigen. Dieses und alle weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Bei Fragen zum Ausfüllen des Formulars wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Sekretariat.


