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Bewerbung

Ja, wenn Ihr Erststudium (Bachelor oder äquivalent) einen Umfang von mindestens 60 Credit-Punkten (ECTS)/Leistungspunkten (LP) in Soziologie aufweist, davon mindestens 10 LP in sozialwissenschaftlichen Forschungsmethoden. Sie müssen Ihrer Bewerbung eine Kurs- und Bewertungsübersicht (Transcript of Records) beilegen, bei der alle Veranstaltungen des Erststudiums ausgewiesen sind sowie Beschreibungen der relevanten Kurse und Kursinhalte. Jedes Jahr im April lädt das Institut für Soziologie Studieninteressierte zu einem Tag der offenen Tür ein. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie das Soziologiekriterium erfüllen, oder ob Ihre Kurse als soziologisch anerkannt werden können, bieten wir Ihnen an diesem Tag eine vorläufige Einschätzung Ihres Transkripts an. Über aktuelle Termine können Sie sich hier informieren.

Das Auswahlkomitee kann und darf nur diejenigen Kurse, Punkte und Qualifikationen bewerten, die bis zum Ende der Bewerbungsfrist anhand Ihrer eingereichten Unterlagen als abgeschlossen ersichtlich sind. Falls der soziologische Umfang der Kurse durch das Transcript nicht erkennbar ist, ist es die Aufgabe der BewerberInnen, dies bis zum Ende der Bewerbungsfrist durch zusätzliche Unterlagen nachzuweisen. Dokumente, die nach der Bewerbungsfrist an das Zulassungskomitee herangetragen werden, dürfen nicht berücksichtigt werden.

Jeder Kurs mit hauptsächlich soziologischem Inhalt bzw. soziologischer Forschungsmethode zählt. Dafür muss nicht explizit ‚Soziologie‘ im Kurstitel angegeben sein.

Dennoch können wir aufgrund der Zulassungskriterien für Studierende keine anderen Fächer an sich zählen, selbst wenn es sich um verwandte Disziplinen wie Politikwissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Psychologie, Kulturwissenschaften, Ethnologie, Philosophie, European/Global/Area Studies, Soziale Arbeit/Sozialpädagogik usw. handelt.

Ja, wenn Sie Ihr Studium voraussichtlich im laufenden Sommersemester abschließen. Nachweise über Studienabschlüsse oder Studienleistungen, die im laufenden Semester erbracht werden, können nachgereicht werden.

Sie müssen für Ihre Bewerbung dann eine offizielle Bestätigung Ihrer Hochschule über das zu erwartende Abschlussdatum bzw. eine aktuelle Übersicht Ihrer bisherigen Kurse inklusive Einzelnoten und ECTS/LP-Auflistung (Transcript of Records) einreichen. Diese Bewertungsübersicht muss darüber hinaus auch eine Gesamt-Durchschnittsnote enthalten - bitte beachten Sie dazu unbedingt die Hinweise auf der Seite zum Bewerbungsprozess der Freien Universität.

Sie sind bei einer Zulassung schließlich dazu verpflichtet, den Abschluss Ihres Bachelor-Studiums (oder äquivalent) im Verlauf des ersten Master-Fachsemesters und die entsprechenden Unterlagen (wie z.B. Abschlusszeugnis/-urkunde) dem Immatrikulationsamt vorzulegen - ansonsten erlischt Ihre (vorläufige) Zulassung.

Studierende mit einem deutschen ersten Studienabschluss (Bachelor oder äquivalent) bewerben sich für den Master direkt bei der Freien Universität Berlin. Dafür müssen Sie sowohl Unterlagen postalisch und unterschrieben an die Freie Universität Berlin senden als auch verschiedene Dokumente in einem Bewerberportal als Dateien hochladen. Bitte lesen Sie diesbezüglich alle Informationen zum Bewerbungsprozess sorgfältig und aufmerksam.

Studierende mit einem ausländischen Studienabschluss müssen sich für den Masterstudiengang über uni assist bewerben.

Uni-assist wird Ihre Bewerbungsunterlagen im Auftrag der Freien Universität und gemäß den formalen Voraussetzungen auf Vollständigkeit prüfen und anschließend an uns weiterleiten. Fachliche Voraussetzungen werden von uni assist nicht geprüft. Über die Zulassung entscheidet die Freie Universität Berlin.

Ihre Unterlagen müssen zum Ende der Bewerbungsfrist bei uni-assist eingetroffen sein! Aufgrund hoher Bewerberzahlen kann die Bearbeitung Ihrer Bewerbung bei uni-assist einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich frühzeitig bei uni-assist zu bewerben und Ihre Unterlagen dort baldmöglichst einzureichen.

Bitte lesen Sie die detaillierten Informationen zum Bewerbungsprozess aufmerksam:

  • Abschlusszeugnis & -urkunde inklusive Kursübersicht (Transcript of Records) mit Einzelnoten und ECTS-/LP-Auflistung sowie Endnote
  • bzw. Transcript of Records/vorläufige Kursübersicht inklusive Einzelnoten und ECTS-/LP-Auflistung sowie Gesamt-Durchschnittsnote
  • Nachweis der Englischkenntnisse auf dem Sprachniveau B2 (gemäß der akzeptierten Formate, siehe entsprechende FAQ-Frage)

Studierende mit ausländischem Studienabschluss müssen dem Zeugnis/Transcript außerdem ein Diploma Supplement beilegen, das eine Beschreibung der Studieninhalte, des nationalen Notensystems und des nationalen Bildungssystems enthält. Das Diploma Supplement stellt Ihnen die Hochschule aus, an der Sie Ihren ersten Studienabschluss erworben haben. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.europass-info.de.

Sollte Ihnen die Hochschule, an der Sie studiert haben, kein Diploma Supplement ausstellen können, dann legen Sie Ihrer Bewerbung bitte ein Schreiben bei, in dem Sie die Studieninhalte Ihres Erststudiums und das nationale Notensystem des Landes, in dem Sie studiert haben, genauer erläutern. Verweisen Sie auf eine Webseite, auf der wir die entsprechenden Informationen nachlesen können.

Legen Sie Ihrer Bewerbung keine Empfehlungsschreiben, kein Motivationsschreiben und keinen Lebenslauf bei. Diese Unterlagen werden für die Bewerberauswahl nicht benötigt und auch nicht berücksichtigt.

Bitte beachten Sie: Es handelt sich hierbei um keine vollständige Auflistung der benötigten Unterlagen. Folgen Sie den genauen Anweisungen der Bewerbungsportale und achten Sie darauf, Ihre Unterlagen fristgerecht und in geforderter Weise (postalisch/per E-Mail/als hochgeladene Dateien im Bewerberportal; in beglaubigter Kopie usw.) einzureichen.

Alle Dokumente müssen im Original eingereicht werden. Von Unterlagen, die nicht in Deutsch oder Englisch angefertigt wurden, müssen Sie eine beglaubigte deutsche oder englische Übersetzung vorlegen. Was genau unter beglaubigter Kopie zu verstehen ist, finden Sie unter folgendem Link (1. Seite Deutsch, 2. Seite Englisch).

Wenn Sie nicht Englisch-Muttersprachler sind oder die Unterrichtssprache Ihres Erststudiums nicht Englisch gewesen ist, müssen Sie Ihre Englischkenntnisse über geeignete Nachweise belegen.

Das Sprachniveau muss dem Level B2 des Common European Framework of Reference for Languages entsprechen. Unter anderem werden folgende Tests und Nachweise akzeptiert:

  • TOEFL (Test of English as a Foreign Language):
  • Papierversion: 500
  • Computerversion: 170
  • Internetversion: 80
  • IELTS (International English Language Testing System):
  • >= 5.0 Punkte
  • ESOL (English for Speakers of Other Languages) / Cambridge Certificate:
  • First Certificate (FCE)
  • Advanced (CAE)
  • Proficiency (CPE)
  • UNIcert:
  • UNICERT II, mindestens Note 3.0
  • Schulenglisch:    
  • mindestens 6 Jahre Schulenglisch
  • Auslandsaufenthalt:          
  • Studium in einem englischsprachigen Programm bzw. Studium von englischsprachigen Kursen im Umfang von mindestens einem Semester/Trimester

Über die Gleichwertigkeit und Anerkennung anderer Nachweise der Englischkenntnisse entscheidet die Auswahlkommission im Einzelfall. Dafür müssen für eine adäquate Einschätzung unbedingt der Umfang, das Sprachniveau und eine Bewertung (Note(n)) des alternativen Englischkurses ersichtlich sein.

Der Master ist forschungsorientiert und überwiegend auf quantitative empirische Methoden ausgerichtet. Wir arbeiten mit verschiedenen statistischen Verfahren und Sie werden dazu angeleitet, eigenständig empirisch zu forschen. Dieses Methodenwissen wird im Studiengang vermittelt und vertieft. Sie lernen die entsprechende Literatur kritisch einzuschätzen und können üben, eigene Fragestellungen mit quantitativen Daten zu bearbeiten.

Wenn Sie noch gar keine Erfahrung mit statistischen Methoden haben, dann sollten Sie unbedingt vorher oder begleitend diese Kenntnisse erwerben.

Wenn Sie überwiegend mit qualitativen Methoden arbeiten möchten und diese Kenntnisse verbessern wollen, dann sollten Sie einen anderen Studiengang wählen, der diese Fähigkeiten vermittelt.

a) Ja, aber nur, wenn Sie sich für das höhere Fachsemester bewerben wollen. Bitte lesen Sie diesbezüglich alle Informationen zu den Bewerbungsfristen, zum Hochschulwechsel in höhere Semester und zum Bewerbungsprozess gründlich.

b) Nein, wenn Sie sich für das erste Fachsemester bewerben wollen und während Ihres Erststudiums (Bachelor oder äquivalent) nicht mindestens im Umfang von 60 ECTS-Punkten Soziologie studiert haben.

Im Rahmen der gesetzlichen Grundlage und der Regeln für die Zulassung von Studierenden kann und darf das Zulassungskomitee nur ECTS-Credit Points (Leistungspunkte) zählen, die Sie ihm Rahmen Ihres Erststudiums (Bachelor oder äquivalent) erhalten haben.

Nein, es gibt keine Nachreichfrist. Der Bewerbungszeitrum für das 1. Fachsemester geht vom 15. April bis zum 31. Mai. Alle notwendigen Nachweise müssen bis zum Ende der Bewerbungsfrist eingereicht sein. Wenn Ihre Dokumente und Nachweise, die für die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen benötigt werden, nicht bis zum Bewerbungsende vorliegen, ist die Bewerbung unvollständig.

Zulassungsbescheide und Ablehnungsbescheide für Bewerbungen zum Wintersemester werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens per Briefpost vom Zulassungsamt verschickt. Für Studiengänge mit einem Bewerbungsschluss am 31. Mai können Sie in etwa ab Anfang Juli mit einem Bescheid rechnen.

Soziologie - Euiropäische Gesellschaften