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Prüfungsleistung/Modulprüfung

Module werden mit einer Modulprüfungsleistung abgeschlossen.

Welche spezifischen Prüfungsformen für ein Modul vorgesehen sind, entnehmen Sie bitte stets der jeweiligen Modulbeschreibung des Studiengangs.

Hinweise:

  • Ein Prüfungsverfahren gilt als wirksam begonnen, sobald eine Anmeldung zur Prüfung erfolgt ist.

    Die konkrete Prüfung gilt als begonnen:
      • bei Klausur: Sobald der zu prüfenden Person die Klausurfragen/das Aufgabenblatt ausgegeben wurde bzw. sobald die Aufgabenstellung eingesehen wurde.
      • bei mündlichen Prüfungen: Sobald die zu prüfende Person den Raum betritt und die Prüfungshandlung offiziell eröffnet wird.
      • bei Hausarbeiten: Sobald das offizielle Ausgabedatum der Aufgabenstellung/Thema ausgegeben wurde bzw. mit der Lehrkraft/Prüfenden das Thema abgestimmt wurde (Beginn der Bearbeitung)
  • Nicht fristgerecht eingereichte Prüfungsleistungen (Hausarbeiten) gelten als nicht bestanden und somit als Fehlversuch und müssen mit einer 5,0 im CM eingetragen werden. Das Prüfungsthema gilt als „verbrannt“. Für jeden neuen Prüfungsversuch muss ein neues Thema abgesprochen werden. 
  • Hausarbeiten dürfen nicht überarbeitet werden. Sie sind entweder mit mindestens 4,0 „bestanden“ oder mit einer 5,0 „nicht bestanden“. Eine Notenverbesserung gibt es am Fachbereich PolSoz nicht. Darüber hinaus widerspricht es dem Gleichbehandlungsprinzip, wenn einige Studierende zur Notenverbesserung - aufgrund einer Besprechung mit der Lehrkraft/Prüfenden - neue Inspirationen oder Hinweise für eine Überarbeitung einer bereits eingereichten Arbeit und auch eine längere Bearbeitungszeit als ihre Kommiliton*innen erhalten.
Vorlesungsverzeichnis FB Politik- und Sozialwissenschaften