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Prüfungsformen und -berechtigungen am Fachbereich

Prüfungsleistungen in modularisierten Studiengängen

In den modularisierten Studiengängen erwerben die Studierenden während ihrer gesamten Studiendauer studienbegleitende Teilprüfungsleistungen. Das heißt, dass die Noten der abgeschlossenen Module in die Berechnung der Abschlussnote eingehen, wobei die Leistungspunkte, die die Studierenden durch den Modulabschluss erwerben, als Gewichtungsfaktor für die jeweilige Modulnote fungieren.

In diesen Studiengängen sind Leistungen, die nicht benotet werden oder deren Note nicht in die Abschlussnote eingehen, wie etwa im Studienbereich "Allgemeine Berufsvorbereitung", die Ausnahme.

Durch die kontinuierliche Bewertung der Studienleistungen soll die Beurteilung der Gesamtleistung auf einer breiteren Basis beruhen und weniger abhängig von der Einschätzung einzelner PrüferInnen und punktuellen Einflüssen (Tagesform, Nervosität in einer mündlichen Prüfung etc.) sein.

Bewertung der Studienleistungen in Modulen

Module werden absolviert, indem Studierende an allen Lehrveranstaltungen des Moduls regelmäßig und aktiv teilnehmen und entweder eine Modulprüfung oder die festgelegte Anzahl von Modulteilprüfungen erfolgreich absolvieren.

Sieht die Modulbeschreibung eine Modulprüfung vor, wird lediglich eine Prüfung abgelegt, deren Form üblicherweise vom Charakter der Lehrveranstaltung abhängt, in der sie erbracht wird.

Modulteilprüfungen ergeben sich zumeist dadurch, dass gemäß der Modulbeschreibung entweder in jeder Lehrveranstaltung des Moduls eine Prüfung abzulegen ist oder aber eine Portfolioprüfung – z.B. Midterm Exam plus Final Exam – in einer Lehrveranstaltung. Da Modulteilprüfungen nicht mehr den Richtlinien der Freien Universität für ihre Bachelor- und Masterstudiengänge entsprechen, werden sie im Zuge der Überarbeitung der Studien- und Prüfungsordnungen sukzessive durch Modulprüfungen ersetzt.

Abhängig von der geltenden Prüfungsordnung, den Kompetenzen, die im jeweiligen Modul vermittelt und deren Erwerb durch die Modul(teil)prüfung überprüft werden sollen sowie von der Form der Lehrveranstaltung, in der diese Prüfung abgelegt wird, handelt es sich bei der Prüfung um

  • Arbeitsmappen
  • Essays oder schriftliche Ausarbeitungen
  • Exposés
  • Forschungsdesigns oder –berichte
  • Hausarbeiten oder Papers
  • Klausuren
  • Mediengestützte Arbeiten (z.B. Filme)
  • Praktikumsberichte
  • Projektarbeiten, -skizzen oder –berichte
  • Referate, Vorträge oder Präsentationen.

Prüfungsleistungen in nicht-modularisierten Studiengängen (Diplom / Magister)

In den auslaufenden, nicht modularisierten Studiengängen dienen die von den Studierenden erworbenen Leistungsnachweise mehrheitlich nur als Nachweis des Erwerbs von Kenntnissen, die Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischen- oder Abschlussprüfung sind.

Mit sehr wenigen, präzise definierten Ausnahmen – z.B. dem Ersatz einer schriftlichen Fachprüfung durch zusätzlich zu erwerbende Leistungsnachweise – erwerben die Studierenden keine studienbegleitenden Teilprüfungsleistungen, die Bewertung der Studienleistungen geht nicht in die Berechnung der Abschlussnote ein.

In der Regel sind nur die Abschlussarbeit (Magister-, Diplom- oder Staatsexamensarbeit) sowie die schriftliche und mündliche Fachprüfung für den Studienabschluss relevante Prüfungsleistungen.

Vorlesungsverzeichnis FB Politik- und Sozialwissenschaften