Bearbeitungshinweise zur Bachelorarbeit BPO 2013
- Die Bachelorarbeit muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden.
- Die Bachelorarbeit ist in dreifacher Ausfertigung im Prüfungsbüro einzureichen.
- Für ALLE Studierenden: gemäß der RSPO § 14 (3) gilt folgendes: Sie müssen die BA-Arbeit zusätzlich in elektronischer Form (3x DVD/CD) einreichen. Diese muss der Arbeit jeweils beigelegt sein
2 der Arbeiten müssen gebunden sein, die 3. lediglich gelocht und im Schnellhefter eingereicht werden. KEINE LOSE BLÄTTERSAMMLUNG!
- Die „Eidesstattliche Erklärung“ ist allen Exemplaren der Arbeit beizufügen.
- Sie soll in der Regel einen Umfang von 6.000 Wörtern haben. Die Bearbeitungszeit beträgt 10 Wochen.
- Die Arbeit kann am Abgabetag zwischen 10 Uhr bis 13.00 Uhr im Prüfungsbüro abgegeben oder bis 24:00 Uhr in der Post aufgegeben werden. Es gilt das Datum des Poststempels/Einlieferungsbeleg, diesen erhalten Sie von der Post. Gerne kann auch der Briefkasten hier in der Ihnestr. 21, 3. Etage am Raum 320 bis 18 Uhr genutzt werden.
- Der Prüfungsausschuss empfiehlt Ihnen, die Beratung mit beiden Gutachtern zu Beginn des Ausarbeitungszeitraums zu suchen.
- Die Änderung des vom Prüfungsausschuss genehmigten Titels ist nicht möglich.
- Das Thema kann einmalig innerhalb der ersten zwei Wochen zurückgegeben werden und gilt dann als nicht ausgegeben. Damit verbunden ist das Ausscheiden aus dem aktuellen Prüfungsdurchgang.