bevorzugte Anmeldung zu platzbeschränkten Lehrveranstaltungen
Bevorzugte Anmeldungen zu platzbeschränkten Lehrveranstaltungen gelten nach der Satzung für Studienangelegenheiten (SfS) §11 (3) nur für:
- Studierende mit Fürsorgepflicht für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres,
- Studierende mit länger andauernder oder ständiger gesundheitlicher Beeinträchtigung,
- Studierende, die einen nahen Angehörigen allein pflegen (gemäß § 7 Abs. 3 Pflegezeitgesetz)
- Stillende Mütter und Schwangere.
Die betroffenen Studierenden möchten bitte ihre Buchungswünsche spätestens bis zu dem Donnerstag 12 Uhr vor der Zuteilung der Plätze in den platzbeschränkten Lehrveranstaltungen dem Studienbüro PolSoz per E-Mail samt anhängiger Kopie des entsprechenden Nachweises bekanntgeben.
