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Über das Amt

Aufgaben

Die Hauptaufgabe der dezentralen Frauenbeauftragten besteht darin die Interessen der Frauen im Fachbereich zu vertreten. Hierfür sind sie an allen Einstellungsvorgänge und Berufungsverfahren zu beteiligen. Darüber hinaus werden Frauen- und Geschlechterforschung im Fachbereich in den unterschiedlichen Disziplinen gefördert. Hierfür stehen Fördermittel zur Verfügung, die projektgebunden vergeben werden können. Die im Zuge der Leistungsorientierten Mittelvergabe (LOM) erwirtschaftetem Geld werden durch ein Vergabeverfahren ausgeschüttet.

Bezüglich der finanziellen Förderung werden Beratungen angeboten, auch bezüglich sexueller Belästigung, Diskriminierung, Stalking und ähnlichen Übergriffen (Richtlinie zum Umgang mit sexualisierter Diskriminierung).

Der Gleichstellungsplan des Fachbereichs wurde im Fachbereichsrat und anschließend im Akademischen Senat (AS) beschlossen. Die Fortschreibung des Gleichstellungsplans des Fachebereichs findet unter Leitung des Dekans Prof. Görke und des Forschungsdekans Prof.  von Scheve statt.

Organisation

An der Freien Universität Berlin gibt es die Zentrale Frauenbeauftragte, die sich mit den Frauenbeauftragten der anderen Hochschulen in diversen Dachorganisationen organisiert. Darüber hinaus wird an jedem Fachbereich, auch an den außeruniversitären Einrichtungen, eine dezentrale Frauenbeauftragte gewählt.

Die Wahlen finden alle zwei Jahre statt. Alle weiblichen Mitglieder des Fachbereiches wählen ein Wahlgremium, das aus acht Mitgliedern besteht. Diese wählen die dezentralen Frauenbeauftragten und ihrer Stellvertreterin. Die zentrale Frauenbeauftragte (alle 4 Jahre) und ihre zwei Stellvertreterinnen (alle 2 Jahre) werden vom Frauenrat gewählt. Letzterer wiederum von allen weiblichen Mitgliedern der Hochschule. (Wahlordnung der Frauenbeauftragten)

Die dezentralen Frauenbeauftragten der Freien Universität treffen und beraten sich einmal im Monat bei einem Plenum.

Rechtliches

Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz)

Die Aufgabenbereiche der Frauenbeauftragten richten sich nicht nur nach diesem Satz des Grundgesetzes, eine umfassendere "Gesetzesfibel" gibt es auf der Seite der zentralen Frauenbeauftragten. Für Interessenten empfehlen wir folgende Dokumente: