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Grundsätze der Ausbildungskommission

Mit der Ausbildungskommission (ABK) des Fachbereichs Politik- und Sozialwissenschaften soll eine Steigerung der studentischen Teilhabe in Angelegenheiten von Studium und Lehre erzielt werden. Sie ist ein beratendes Gremium des Fachbereichsrates (FBR), das sich mit Themen von Studium und Lehre beschäftigt. Diese Themen umfassen die Überarbeitung existierender und die Konzeption und Einrichtung neuer Studiengänge, Themen der Qualitätssicherung und weitere Themen, die dem Zuständigkeitsbereich des Fachbereichsrates in Bezug auf Studium und Lehre unterliegen. Hierzu wird die ABK angehört und kann Empfehlungen aussprechen.

Die ABK arbeitet eng mit den Instituten und mit dem Arbeitsbereich Qualitätssicherung (QS) des Fachbereichs Politik- und Sozialwissenschaften zusammen. Der Arbeitsbereich QS unterstützt die ABK fachlich, inhaltlich und berät zu Themen der Qualitätssicherung.

Die Ausbildungskommission besteht aus acht stimmberechtigten Mitgliedern sowie deren Stellvertreter*innen. Sie setzt sich aus vier Studierenden (je ein*e Vertreter*in pro Institut), einem*einer Professor*in, zwei Vertreter*innen aus dem Akademischen Mittelbau sowie einem*einer Vertreter*in der sonstigen Mitarbeiter*innen zusammen. Hierbei ist eine angemessene Breite der Fächer des Fachbereiches zu berücksichtigt. Der Vorsitz wird aus den Reihen der Studierenden gewählt.