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Allgemeine Informationen

Das Pflichtpraktikum bietet Studierenden die Möglichkeit, Einblicke in verschiedene Berufs- und Tätigkeitsfelder zu erlangen. Im Rahmen des Praktikums werden Studierende mit den Anforderungen des Arbeitsalltages konfrontiert, können die im Studium erworbenen Kenntnisse in der Praxis anwenden und ihre Interessenfelder erproben. Damit übt das Praktikum eine wichtige Orientierungsfunktion für den späteren Berufseinstieg aus.

Das berufsbezogene Praktikum muss im Laufe des Studiums abgeleistet werden (achten Sie bitte auf die rechtzeitige Antragsstellung zur Anerkennung des Pflichtpraktikums, damit die zeitnahe Anmeldung der Abschlussarbeit gewährleistet werden kann). Zu empfehlen ist eine Absolvierung des Praktikums zur Mitte des Studiums und während der vorlesungsfreien Zeit. Das Pflichtpraktikum kann in mehrere Abschnitte aufgeteilt werden, sowie bei verschiedenen Praktikumsgebern abgeleistet werden. Jedoch wird ein Praktikum von mindestens sechs konsekutiven Wochen in Vollzeit empfohlen, da längere Zeiträume eine umfassende Eingewöhnung in Arbeitsaufgaben und -umgebung ermöglichen und damit die Praktikumserfahrung vertiefen.

Gleichwertige berufliche Tätigkeiten können in der Regel als Praktikum anerkannt werden, wie etwa studienbegleitende Beschäftigungen mit politikwissenschaftlichen Bezug. Darüber hinaus gibt es im BA-Politikwissenschaft die Möglichkeit, eine dem Studium vorangehende Berufsausbildung oder auch Freiwilligenarbeit als Praktikum anrechnen zu lassen. Die Passfähigkeit dieser Beschäftigungen hinsichtlich des Pflichtpraktikums werden von den Praktikumsbeauftragten auf Fallbasis entschieden.

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