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Promotionsordnungen

Am 1. Mai 2024 ist die erste Änderungsordnung zur Promotionsordnung zum Dr. phil./Ph.D. des Fachbereichs Politik- und Sozialwissenschaften in Kraft getreten. Sie gilt für Promotionsverfahren am

  • Institut für Sozial- und Kulturanthropologie
  • Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft
  • Institut für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft und
  • Institut für Soziologie

Promovierende im Fach Politikwissenschaft (nicht jedoch in den anderen Promotionsfächern des Otto-Suhr-Instituts für Politikwissenschaft) können zwischen der Promotionsordnung zum Dr. phil./Ph.D. vom 24. Mai 2018 in Verbindung mit der Änderungsordnung vom 19. April 2023 und der Promotionsordnung zum Dr. rer. pol./Ph.D. vom 14. März 2008 in Verbindung mit der Änderungsordnung vom 16. Mai 2012 wählen.

Die Zentralinstitute der Freien Universität Berlin haben kein Promotionsrecht. Wenn Sie Ihr Studium an einem der Zentralinstitute abgeschlossen haben und/oder eine Dissertation mit einem regionalwissenschaftlichen Schwerpunkt verfassen möchten, müssen Sie sich für ein an einem der Fachbereiche der Freien Universität Berlin vertretenes Promotionsfach entscheiden. Falls Sie bereits eine(n) Betreuer*in gewonnen haben, beziehen Sie bitte in Ihre Entscheidung ein, welchem Fachbereich Ihr(e) Betreuer*in angehört. Wenden Sie sich anschließend für weiterführende Informationen an den entsprechenden Fachbereich. Sofern Sie sich für ein am FB Politik- und Sozialwissenschaften vertretenes Promotionsfach entscheiden, gilt die o.g. Zuordnung. 

Promotionsordnungen

Hinweise

  • Promotionsordnung zum Dr. phil./Ph.D.:
    Achtung: Die Änderungsordnung gilt nicht nur für Promovierende, die nach dem 1. Mai 2024 zugelassen werden. Sie gilt auch für Promovierende, die vor Inkrafttreten der Änderungsordnung zum Promotionsverfahren zugelassen wurden, sofern sie nicht bis zum 30. April 2025 den Verbleib in der Promotionsordnung zum Dr. phil./Ph. D. vom 14. Februar 2018 (FU-Mitteilungen Nr. 16/2018) beim Promotionsausschuss schriftlich beantragen. Die auf den Antrag hin erfolgende Zuordnungsentscheidung ist nicht revidierbar.

  • Promotionsordnung zum Dr. rer. pol./Ph.D.:
    Noch ist keine neue Promotionsordnung zum Dr. rer. pol./Ph.D. erarbeitet worden, es gilt weiterhin die Promotionsordnung vom 23. April 2008 in Verbindung mit der Änderungsordnung vom 26. Juni 2012.