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Grundstudium

Wegweiser Grundstudium


Wichtiger Hinweis für Magisterstudierende, die ihr Grundstudium Ethnologie noch nicht abgeschlossen haben !!!

Alle Magisterstudierenden, die noch benotete Scheine aus THEORETISCHEN GRUNDKURSEN (TK) benötigen, hätten diese spätestens im Wintersemester 06/07 erwerben sollen, denn seit dem SoSem 2007 werden keine TKs für Magisterstudierende mehr angeboten. Nachzügler können nun nur noch an Bachelor-Kursen teilnehmen und evtle. Äquivalentscheine erwerben. Im Zweifelsfall hierzu die Studienberatung aufsuchen: Angelika Wolf (Studienjkoordinatorin).

Grundstudiumsabschlüsse mit und ohne mündliche Zwischenprüfung können an unserem Institut derzeit durchgeführt werden von:
Professor/inn/en, Honorarprofessoren und Privatdozent/inn/en

Zur Sprechstunde mitzubringen sind:

  • das ausgefüllte Formular zum Abschluss des Grundstudiums:
    die Formulare liegen im 1. Stock vor dem Raum 110 in einem Kasten aus; es gibt 2 Arten von Formularen:

  • die ausgefüllten Studienbuchseiten über die Semester des Grundstudiums

  • Nachweis über Sprachkenntnisse des Englischen und einer weiteren Fremdsprache, in der Regel durch das Abiturzeugnis (oder gleichwertiger Nachweis)

  • die im Grundstudium erworbenen benoteten Leistungsnachweise:

    • a. im Hauptfach Ethnologie: mindestens vier benotete Scheine aus theoretischen Grundkursen (TK) und zwei aus regionalen Grundkursen (RK), dabei ist ein Schein aus dem TK Methoden obligatorisch

    • b. im Nebenfach Ethnologie: zwei benotete Scheine aus theoretischen Grundkursen (TK) und einer aus einem regionalen Grundkurs



Weiterer Verfahrensverlauf:

  • 1. für Studierende, die sich bis incl. WS 02/03 immatrikuliert hatten:

    Der Grundstudiumsbeauftragten (oder der/die Prüfer/in) überprüft die vom Antragsteller gemachten Angaben im Antragsformular sowie die beigefügten Nachweise und erteilt die Zulassung zur mündlichen Zwischenprüfung durch Unterschrift. Anschließend wird die mündliche Zwischenprüfung durchgeführt, entweder von dem Grundstudiumsbeauftragten selbst gleich im Anschluss oder durch eine andere prüfungsberechtigte Lehrkraft, die sich der Studierende ausgesucht hat. Nach bestandener Zwischenprüfung muss dann auf S.4 des Grundstudiumsformulars der Abschluss des Grundstudiums durch Unterschrift und Stempel bestätigt werden.

  • 2. für Studierende, die sich ab SS 2003 für das Fach Ethnologie immatrikuliert hatten:

    Der Grundstudiumsbeauftragte überprüft die vom Antragsteller gemachten Angaben im Antragsformular sowie die beigefügten Nachweise und bestätigt den Grundstudiumsabschluss durch Unterschrift und Institutsstempel auf S.3.


a) Wichtig: Das vollständige ausgefüllte und vom Grundstudiumsbeauftragten unterschriebene und gestempelte Formular sollte dann vom Studierenden für seine eigenen Unterlagen als Beleg kopiert werden und er/sie sollte die Kopie aufbewahren, bis er/sie (siehe Pkt 3.) die Urkunde vom Prüfungsamt erhalten hat. Es kann nämlich vorkommen, dass aufgrund der Überlastung des Prüfungsamts zwischen dem Einreichen des Antrags und dem Erhalt der Urkunde viel Zeit verstreicht. Mit der Kopie kann aber der Studierende jederzeit nachweisen, dass der Grundstudiumsabschluss bereits vollzogen wurde.

b) Das Original wird dann über das Sekretariat des Instituts an das Prüfungsamt eingereicht, und zwar ohne Anlagen (die Anlagen, Scheine, Abiturzeugnis, Studienbuch etc., kann der/die Studierende wieder mit nach Hause nehmen), wo es durch den Vorsitzenden des Magisterprüfungsausschusses gegengezeichnet und die Urkunde ausgestellt wird.

c) Die Urkunde kann dann später von den Studierenden beim Prüfungsamt abgeholt werden.  

Schlagwörter

  • Ethnologie, FU Berlin, Bachelor, Kulturanthropologie, Sozialanthropologie
SFB 1171 Affective Societies
BGSMCS
Berlin Southern Theory Lecture