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Gleichstellungsmittel des Fachbereichs

Die im Zuge der Leistungsorientierten Mittelvergabe (LOM) erwirtschafteten Gleichstellungsmittel werden durch ein Vergabeverfahren (verabschiedet am 11.11.2015 im FBR) für Projekte zur Förderung der Gleichstellung am Fachbereich ausgeschüttet.

Die Höhe der Fördersumme ist auf maximal 3.000 Euro pro Jahr und Projekt begrenzt.

Es können Anträge bis zum 15.2. und 15.8. eines jeweiligen Jahres bei der Frauenbeauftragten (frauenbeauftragte@polsoz.fu-berlin.de) gestellt werden und die durch den Fachbereichsrat eingesetzte Kommission entscheidet dann über die Vergabe der Mittel.

Kommissionsmitglieder (benannt am 13.12.2017 durch den FBR):

Gruppe der Professorinnen:                                             Gülay Çağlar
(Stellvertreterin: Carola Richter)

Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen:             Anita von Poser         
(Stellvertreterin: Saskia Sell)

Gruppe der Studierenden:                                                Carla Dondera       
(Stellvertreter: Baoning Gong)

Die  dezentrale  Frauenbeauftragte  des  FB  PolSoz  sowie  ihre  Stellvertreterin  gehören  der
Kommission gemäß dem beschlossenen Vergabeverfahren qua Amt an.

Mögliche Fördergebiete

Mit den Fördermitteln aus der Leistungsorientierten Mittelvergabe (LOM) können unterschiedliche Fördermaßnahmen beantragt werden. 

1. Projekte zur Förderung der Geschlechterforschung, Infrastruktur und Öffentlichkeitsarbeit am Fachbereich

Gefördert werden insbesondere Maßnahmen, die zur Vernetzung, Sichtbarkeit und Stärkung der Geschlechterforschung am Fachbereich beitragen.

Beispiele für die Förderung in diesem Bereich sind:

●         Die Einladung von Gastprofessor*innen bzw. Dozent*innen für Seminare und Kolloquien mit Gender-Bezug

●         Ringvorlesungen, Tagungen oder Vorträge mit explizitem Gender-Bezug

●         Workshops zu Themenfeldern der Geschlechterforschung

●         Erstellung einer Datenbank mit ausgezeichneten Abschlussarbeiten, in denen Gender‐Aspekte im Vordergrund stehen 

2. Personenbezogene Förderung

Die Förderung in diesem Bereich bezieht sich insbesondere auf die Beschäftigten im Fachbereich. Vorausgesetzt wird ein zeitlich und inhaltlich klar umrissener Rahmen.

Beispiele für die Förderung in diesem Bereich sind:

●         Fort‐ und Weiterbildung zu Gender‐Aspekten

●         Kleinere Forschungsprojekte mit deutlichem Gender-Bezug

Die Teilnahme an wissenschaftlichen Konferenzen im Rahmen der Promotion wird nicht gefördert. Hierfür steht den WiMis der Mobilitätsfond des Fachbereichs zur Verfügung. 

Beispiele für in der Vergangenheit geförderte Maßnahmen:

- Das mit dem Margherita-von-Brentano-Preis ausgezeichnete Forschungsprojekt "Frauen und Flucht"

- Einladung von Frau Prof. Dr. Renita Coleman der University of Texas für einen Gastvortrag zu Gender- und Diversity-Forschung

Einzureichende Unterlagen:

Beschreibung des Vorhabens mit Begründung wie und warum diese Maßnahme die Gleichstellung am Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften unterstützt mit der Einordung der Maßnahme in die oben benannten Kriterien. Die Dauer der Maßnahme sowie die voraussichtlichen Kosten (Kostenvoranschlag) müssen dargelegt werden. Bei wissenschaftlichen Vorhaben ist ebenfalls eine Liste der Veröffentlichungen einzureichen.

Die Kommission tagt im März/April und wird wenn nötig weitere Unterlagen anfordern. Anderenfalls wird die Frauenbeauftragten den Antragsteller*innen die Entscheidung der Kommission übermitteln.

Vergabeverfahren beschlossen durch den Fachbereichsrat.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die dezentrale Frauenbeauftragte des Fachbereichs. (frauenbeauftragte@polsoz.fu-berlin.de)