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Kann ich meinen Abiturschnitt durch bestimmte fachlich einschlägige berufspraktische Tätigkeiten verbessern?

Es gibt bestimmte Auswahlkriterien in der Hochschulquote, die die Zulassungschancen verbessern können (diese Zusatzkriterien sind allerdings keine Bewerbungsvoraussetzung). Hinweise zum Auswahlverfahren der Hochschule und zu den hierbei berücksichtigten Auswahlkriterien finden Sie hier. Die für das jeweilige Kernfach geltenden Auswahlkriterien werden bei der Online-Bewerbung erfragt und berücksichtigt.

Für das Kernfach Publizistik- und Kommunikationswissenschaft (PuK) gehören hierzu:

  • Studienrelevante Berufsausbildungen im Umfang von mindestens zwei Jahren mit sich anschließender mindestens einjähriger Berufstätigkeit (z.B. als Fachangestellte*r für Medien- und Informationsdienste; Kaufmann*frau für audiovisuelle Medien; Mediengestalter*in Bild und Ton; s. vollständige Liste in der unten verlinkten Zugangssatzung),
  • Studienrelevante praktische Tätigkeiten im Umfang von mindestens sechs Monaten (z.B. in den Bereichen Journalismus, Öffentlichkeitsarbeit, Organisationskommunikation, Werbung oder Medienbildung; vgl. ausführliche Angaben in der Zugangssatzung)
  • Erfolgreicher Besuch eines studienvorbereitenden Kurses einer Schule oder Hochschule.

Rechtsgrundlage der für das Kernfach Publizistik- und Kommunikationswissenschaft gültigen Auswahlkriterien ist die Zugangssatzung für die Bachelorstudiengänge des Fachbereichs Politik- und Sozialwissenschaften.

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