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Kann ich fehlende Studienleistungen im Masterstudium nachholen, wenn ich zur Bewerbung nicht alle fachlichen Zugangsvoraussetzungen erfülle?

Nein, wenn Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist die fachlichen Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllen, gibt es keine Möglichkeit, Ihnen ggf. noch fehlende Leistungen zu Beginn des Masterstudiums an der Freien Universität nachzuholen (im Sinne einer "Zulassung unter Vorbehalt").

Ihre Bewerbung wird im weiteren Auswahlverfahren nur berücksichtigt, wenn Sie die fachlichen Zugangsvoraussetzungen vollständig erfüllen. Bitte beachten Sie, dass bei der Prüfung Ihrer Bewerbung generell nur Studienleistungen berücksichtigt werden können, die Sie bereits erfolgreich absolviert haben. So können z.B. Kurse, die Sie noch während der Bewerbungsphase im laufenden Sommersemester belegen, erst nach erfolgreichem Abschluss (d.h., erst bei einer Bewerbung im Folgejahr) berücksichtigt werden.

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