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Können berufspraktische Erfahrungen bei der Prüfung der Gleichwertigkeit des Studienabschlusses berücksichtigt werden?

Nein, berufspraktische Erfahrungen (z.B. im Journalismus oder PR-Bereich) werden bei der Überprüfung der fachlichen Zugangsvoraussetzungen von Studienbewerber/innen im Regelfall nicht berücksichtigt, da es sich um forschungsorientierte Masterstudiengänge handelt. Einzige Ausnahme wären gegebenenfalls berufspraktische Erfahrungen in der Medien- und Meinungsforschung, wenn Sie hierdurch Ihre Kenntnisse in sozialwissenschaftlichen Forschungsmethoden und deren Anwendung in der Berufspraxis belegen können.

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