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Gibt es eine Zulassungsbeschränkung (Numerus Clausus/NC)?

Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Maßgebliches Kriterium für die Vergabe der Studienplätze ist die Qualifikation (Abschlussnote des vorhergehenden Studiums). Eine Tabelle zum NC in Masterstudiengängen des letzten Jahres mit ergänzenden Hinweisen zum rechtlichen Rahmen für die Studienplatzvergabe finden Sie hier (pdf-Datei).

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