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Kann ich mich auch bewerben, wenn ich keinen Studienabschluss in Kommunikations-, Publizistik- oder Medienwissenschaft habe?

Zur Bewerbung müssen Sie Studienleistungen im Umfang von mindestens 60 Leistungspunkten (LP=ECTS) im Fach Publizistik-, Kommunikations- und Medienwissenschaft oder Journalistik, davon mindestens 10 LP in sozialwissenschaftlichen Forschungsmethoden, absolviert haben. Hierfür müssen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen aussagekräftige Nachweise beifügen (Transcript of Records). Absolvent/innen anderer Kernfächer erfüllen diese Voraussetzungen nur, wenn sie eines der oben genannten Fächer zumindest als Nebenfach studiert haben. Diese Zugangsvoraussetzungen sind auch in den Zugangssatzungen des MA Medien und Politische Kommunikation bzw. MA Publizistik- und Kommunikationswissenschaft nachzulesen (pdf-Dateien).

Bitte geben Sie sämtliche fachlich einschlägigen Studienleistungen mit Beschreibungen der Inhalte (Vorlesungsverzeichnis-Kommentar) in einer separaten Aufstellung mit Quellenangabe (z.B. URL) an. Als fachlich einschlägige Studienleistungen werden in begrenztem Umfang auch Lehrveranstaltungen in sozialwissenschaftlichen Forschungsmethoden sowie Abschlussarbeiten mit erkennbarem Fachbezug berücksichtigt. Bei Lehrveranstaltungen, die im Titel keinen expliziten Fachbezug erkennen lassen, sollten Sie möglichst einen schriftlichen Nachweis von Ihrer Hochschule bzw. den betreffenden Dozent/innen beifügen. Aus dem Nachweis sollte deutlich hervorgehen, inwieweit kommunikations- bzw. medienwissenschaftliche Inhalte im Rahmen der Lehrveranstaltung (bzw. der Abschlussarbeit) behandelt worden sind.


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