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Formalitäten an der Freien Universität Berlin

  • Kann ich meine im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen am Institut für PuK anerkennen lassen?

Falls Ihre an einer anderen Universität abgelegte Prüfung vom Inhalt und Umfang her weitgehend äquivalent zu den hiesigen Prüfungsanforderungen einer Lehrveranstaltung ist, kann ihre Prüfungsleistung in Form von Leistungspunkten anerkannt werden. Um Ihnen bereits im Vorfeld Sicherheit über die Anerkennung geben zu können, wird in Rücksprache mit der ERASMUS-Koordinatorin kurz vor der Abreise ein "Learning Agreement" erstellt. Auch in den ersten Wochen an der Gastuniversität sollten Sie per E-Mail Rücksprache mit der Koordinatorin bzgl. Ihrer Kurswahl halten. Bewahren Sie nach der Rückkehr auf jeden Fall die Unterlagen (Kursbeschreibung, Note, ECTS Grade und Credit, Dauer der Lehrveranstaltung, Prüfungsleistungen, Literaturgrundlagen, etc.) von Prüfungen, die Sie im Ausland abgelegt haben, auf! In der Regel wird Ihnen von der Gastuniversität ein "Transcript of Records" ausgestellt. Am Institut gibt es folgende Aufteilung: Für die Vereinbarung von Learning Agreements sowie die Anerkennungen der Studienleistungen aus dem Erasmusprogramm (auch wenn Sie mit dem Nebenfach im Ausland waren) sowie aus den dezentralen Direktaustausch-Programmen mit Melbourne, Chicago und Oman wenden Sie sich bitte an Carola Richter.

Für Anerkennungen aus den zentralen Direktaustausch-Programmen sowie der vom Institut vermittelten Partnerschaften in Washington, Jerusalem und Vancouver wenden Sie sich bitte an Ansgar Koch

  • Muss ich während meines Auslandsaufenthaltes an der Freien Universität Berlin Urlaubssemester beantragen? Wie stelle ich einen Antrag auf Urlaubssemester?

Sie können während des Auslandssemesters an der Freien Universität Berlin ein Urlaubssemester beantragen. Es gibt mehrere Vorteile einer Beurlaubung: Das Urlaubssemester zählt nicht zu Ihrer Studienzeit, Sie sparen einen großen Teil des Semesterbeitrags, Sie können trotzdem Auslandsbafög beantragen und sich auch Studienleistungen aus dem Ausland anerkennen lassen. Sie sollten sich lediglich informieren, ob es Probleme für die Kindergeldkasse oder die Krankenkasse mit einer Beurlaubung geben könnte. Auch, wenn Sie nach der Rückkehr im laufenden Semester noch Blockseminare belegen möchten, sollten Sie kein Urlaubssemester beantragen. 

Wie Sie sich beurlauben lassen können, lesen Sie hier.

  • Können die Semesterticketgebühren erstattet werden, wenn ich kein Urlaubssemester beantrage?

Sie können - auch ohne ein Urlaubssemester beantragt zu haben - bei dem Semesterticketbüro des AStA der FU Berlin einen "Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht zum Semesterticket und Rückerstattung des Semesterticketbeitrages" stellen. Voraussetzung ist, dass Sie einen Auslandsaufenthalt nachweisen können, welcher mindestens 4 Monate dauert. Sie erhalten dazu ein Schreiben von Frau Richter oder fügen das Schreiben der Gasthochschule bei. Bitte beachten Sie die auf der Webseite des Semesterticketbüros aufgeführten Antragsfristen.

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