Regeln zum Umgang mit Aufzeichnungen von Lehrveranstaltungen des Instituts durch Studierende
Der Institutsrat des Instituts für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft beschließt folgende Regelung für den Umgang mit Aufzeichnungen von Lehrveranstaltungen durch Studierende:
Bei Aufzeichnungen von Lehrveranstaltungen (etwa über Diktiergeräte, Handys mit Audio-/Videofunktionen etc.) sind die Schranken des Urheber- und Persönlichkeitsrechts zu beachten.
In diesem rechtlichen Rahmen sind Tonaufnahmen von Vorlesungen am Institut für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft nur zum privaten Gebrauch (z.B. zum Nachhören) zulässig, soweit nicht in einzelnen Lehrveranstaltungen abweichende Regelungen getroffen werden.
Bild- oder Videoaufnahmen von Lehrveranstaltungen, Tonaufnahmen von Seminaren sowie die Weitergabe von Aufzeichnungen von Lehrveranstaltungen sind dagegen grundsätzlich nicht zulässig. Im Einzelfall kann in Lehrveranstaltungen mit Einverständnis von Lehrenden und Studierenden eine abweichende Regelung getroffen werden.
Berlin, 10.07.2013