Prüfungsberechtigungen am Institut für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft
Prüfungsberechtigte für Abschlussarbeiten (Bachelor- und Master-Arbeiten)
Hauptamtliche Professoren/Professorinnen, S- und Gastprofessoren/-professorinnen, Honorarprofessoren/-professorinnen, Lehrkräfte für besondere Aufgaben sowie promovierte und nichtpromovierte wissenschaftliche Mitarbeiter/innen mit Lehrbefugnis des Instituts für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft sind uneingeschränkt prüfungsberechtigt.