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Prüfungsberechtigungen am Institut für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft

Prüfungsberechtigte für Abschlussarbeiten (Bachelor- und Master-Arbeiten)

Hauptamtliche Professoren/Professorinnen, S- und Gastprofessoren/-professorinnen, Honorarprofessoren/-professorinnen, Lehrkräfte für besondere Aufgaben sowie promovierte und nichtpromovierte wissenschaftliche Mitarbeiter/innen mit Lehrbefugnis des Instituts für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft sind uneingeschränkt prüfungsberechtigt.

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