Springe direkt zu Inhalt

Paragraph 52a Urheberrechtsgesetz

News vom 10.03.2017

Diese Information betrifft primär die Nutzer von Onlinediensten / Onlineangeboten (Blackboard, Blog, Wiki und CMS) im Bereich der Freien Universität Berlin  

 

Die Freie Universität Berlin hat eine zentrale Seite zumThema § 52a UrhG online gestellt, auf der Sie immer den aktuellen Stand abrufen und sich informieren können:

http://www.fu-berlin.de/52a-urhg