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Verlängerung von Fristen für vom Ukrainekrieg betroffene Studierende

Hinweis des Prüfungsausschusses

News vom 15.03.2022

Der Prüfungsausschuss des Otto-Suhr-Instituts ersucht alle Lehrenden, die Fristen für studienbegleitende Prüfungsleistungen (z.B. Hausarbeiten) von Studierenden mit ukrainischer Staatsbürgerschaft kulant und großzügig zu verlängern. Dies gilt darüber hinaus auch für weitere Studierende, die in besonderer Weise durch den kriegerischen Konflikt in der Ukraine betroffen sind und dies glaubhaft machen können. Studierende aus dem o.g. Personenkreis wenden sich mit diesbezüglichen Anliegen bitte formlos direkt an die Lehrenden. Eine automatische Verlängerung ist aufgrund der Spannbreite von Betroffenheiten und aus Datenschutzgründen nicht möglich.

Für eine mögliche Verlängerung von Abschlussarbeiten (BA- und MA-Arbeit) wenden Sie sich bitte mit einem begründeten Antrag individuell an die studiengangbezogenen Sachbearbeitungen im Prüfungsbüro.

SFB 700
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