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Hemmung der Fristen für schriftliche (Abschluss)Arbeiten endet am 20. Juli 2020

aktuelle Information des Prüfungsausschusses

News vom 23.06.2020

Die Abgabefristen für Hausarbeiten oder sonstige schriftliche Arbeiten werden bis zum 20. Juli 2020 gehemmt; das heißt, die Abgabefristen laufen bis zum 20. Juli 2020 nicht weiter, so dass Sie ab dem 20. Juli 2020 den vollen Rest der Abgabefrist wahrnehmen können.

Für Hausarbeiten aus dem Wintersemester 2019/20 bedeutet dies, dass die Zeit, die zwischen dem Start der „Hemmung“ (12. März 2020) und der ursprünglichen Abgabefrist (31. März 2020) vergangen ist, an das Auslaufen der "Hemmung" angehangen wird. Damit ergibt sich als neue, verbindliche Abgabefrist der 10. August 2020 .

Individuelle Vereinbarungen zwischen Dozierenden und Studierenden bleiben davon unberührt. Sollten Sie weiterhin von Einschränkungen betroffen sein, teilen Sie dies bitte der/dem Dozierenden Ihrer Lehrveranstaltung mit und klären, ob und inwieweit eine Ausnahmeregelung greifen kann.  

Wenn es für Sie wegen der Schließung von Bibliotheken oder anderer Gründe nicht möglich sein sollte, Ihre Hausarbeit oder sonstige schriftliche Arbeit abzuschließen, teilen Sie dies bitte dem zuständigen Prüfungsbüro formlos (E-Mail von Ihrem ZEDAT-Account) mit. Damit gilt der Versuch als nicht unternommen, Sie haben davon keine Nachteile.

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