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Wahl zum Zentralen Frauenrat

25.01.2022

Am 25. Januar 2022 wird der zentrale Frauenrat neu gewählt – das Wahlgremium zur Wahl der hauptberuflichen Frauenbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen, zu dessen Wahl alle weiblichen FU-Angehörigen aufgerufen sind. 

Neben der Präsenzwahl auf dem Campus in diversen Wahllokalen am 25. Januar 2022 besteht pandemiebedingt die Möglichkeit, sich die Briefwahlunterlagen postalisch zusenden zu lassen. Dafür ist ein rechtzeitiger Antrag auf Briefwahl beim Zentralen Wahlvorstand erforderlich. Briefwahlunterlagen können bis 20. Januar 2022 beantragt werden; es empfiehlt sich, den Antrag baldmöglichst zu stellen, damit die Wahlunterlagen fristgerecht eingereicht werden können.

 

Weitere Informationen zu dem Gremium und seinen Aufgaben finden Sie im Blogbeitrag Frauenrat wählen am 25. Januar.

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