Prof. Herrmann Haarmann
Beauftragter zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
Wie ist das Verfahren geregelt?
- Kommt der Verdacht für wissenschaftliches Fehlverhalten auf, sind erste Ansprechpartner/-innen die gewählten Vertrauenspersonen auf Fachbereichs- und Universitätsebene.
- Diese führen die Vorprüfung durch, die im Amtsblatt 29/2002 der Freien Universität vom 16.12.2002 schrittweise und detailliert beschrieben ist.
- Die Vertraulichkeit der Beteiligten wird gewahrt, Namen werden nur nach Zustimmung weitergegeben.
- Bei begründetem Verdacht auf schweres wissenschaftliches Fehlverhalten übergibt die Vertrauensperson des Fachbereichs den Fall an die zentrale Vertrauensperson zwecks Eröffnung der förmlichen Untersuchung.
Im Amtsblatt 29/2002 der Freien Universität vom 16.12.2002 finden Sie detaillierte Erläuterungen zum Ehrenkodex und der Verfahrensordnung, einschließlich der Beschreibung der Schritte der förmlichen Untersuchung sowie der Sanktionen.