Systemakkreditierung
Systemakkreditierung an der Freien Universität Berlin
Im Rahmen der Systemakkreditierung werden nicht die einzelnen Studiengänge, sondern das System der Qualitätssicherung in Studium und Lehre – also die für Studium und Lehre relevanten Prozesse und Strukturen – begutachtet. Die Hochschule muss hierbei nachweisen, dass sie selbstständig in der Lage ist, die Qualität ihrer Studiengänge nach allgemein üblichen Vorgaben und Kriterien zu gewährleisten. Die Entscheidung der Freien Universität Berlin, zum Verfahren der Systemakkreditierung überzugehen, wurde am 14. September 2011 im Akademischen Senat beschlossen.
Weiterführende Informationen zur Systemakkreditierung der Freien Universität Berlin
Verantwortlichkeit und beteiligte Akteur*innen
Das Verfahren zur Erreichung der Systemakkreditierung liegt in der Verantwortung der*des Präsidentin*Präsidenten und zuständigen Vizepräsidentin*Vizepräsidenten für Studium und Lehre und wird von der Hochschulleitung, den Fachbereichen und Zentralinstituten sowie der Zentralen Universitätsverwaltung gemeinsam umgesetzt.
Die Abteilung V Lehr- und Studienangelegenheiten, insbesondere die Stabsstelle Qualitätsmanagement, begleitet und unterstützt den Prozess.
Begleitet wird das Verfahren zudem durch eine Akkreditierungsagentur. Die Akkreditierungsentscheidung liegt bei der Stiftung Akkreditierungsrat.
Wie wird die interessierte Hochschulöffentlichkeit eingebunden?
Der Beirat Qualitätssicherung für Studium und Lehre, der vom Akademischen Senat eingesetzt wird, unterstützt das Verfahren. Eine Arbeitsgruppe des Beirats mit Vertreter*innen aller Statusgruppen hat u. a. bei der Erarbeitung des Selbstreports 2021 wichtige Impulse gegeben.
Ansprechperson am Fachbereich
Marvin Momberg
Email: qualitaetssicherung@polsoz.fu-berlin.de