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In welchen Sprachen kann ich meine Unterlagen einreichen?

Alle Dokumente müssen im Original eingereicht werden. Von Unterlagen, die nicht in Deutsch oder Englisch angefertigt wurden, müssen Sie eine beglaubigte deutsche oder englische Übersetzung vorlegen. Was genau unter beglaubigter Kopie zu verstehen ist, finden Sie unter folgendem Link (1. Seite Deutsch, 2. Seite Englisch).

Soziologie - Euiropäische Gesellschaften