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Mutterschutz für Studierende

Mutterschutz

Mutterschutz

Herzlichen Glückwunsch zum bevorstehenden Ereignis.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz – MuSchG) zum 01.01.2018 gelten die besonderen Schutzvorschriften dieses Gesetzes nunmehr auch für immatrikulierte Studierende (auch Promovierde Studierende) der Freien Universität Berlin.

Ziel des Gesetzes ist es, gesundheitliche Gefährdungen für Mutter und Kind auszuschließen, wie z.B. durch gefährliche Stoffe, Krankheitserreger, Strahlung, Unfallgefahr oder besondere körperliche Belastung.

Vielfältige Informationen finden Sie hier auf der zentralen Homepage der Freien Universität Berlin.

Am Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften sowie den Zentralinstituten (JFKI, LAI,OEI) zuständige Ansprechpartnerin ist Stefanie Herzog mutterschutz@polsoz.fu-berlin.de. Gerne wenden Sie sich vertrauensvoll per E-Mail mit Ihrem Anliegen an sie.

Verfahrensablauf zwecks Bekanntgabe (vgl. der zentralen Homepage)

  1. Ablauf und Ansprechpersonen

    1. Meldung der Schwangerschaft oder Stillzeit über den Self-Service und Hochladen des Nachweises.

    2. Prüfung des Studienverlaufs durch die zuständige Ansprechperson für Mutterschutz im Fachbereich. Falls erforderlich, werden individuelle Maßnahmen zur Fortsetzung des Studiums festgelegt. Falls ein Nachteilsausgleich erforderlich ist, muss dieser rechtzeitig beim Prüfungsausschuss beantragt werden.

    3. Ausfüllen des Formulars Individuelle Prüfung Mutterschutz und Einreichung beim Fachbereich. Eine Erinnerung dazu erhalten Sie per E-Mail nach der Meldung im Self-Service.

    4. Rückmeldung durch den Fachbereich an den Bereich Zentrale Services (VA) sowie an das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi).

    5. Mitteilung des tatsächlichen Entbindungstermins sowie ggf. eine erneute Meldung der Stillzeit an die zuständige Ansprechperson im Fachbereich oder die Studierendenverwaltung.

    6. Erneute Prüfung des Studienverlaufs, falls sich Schutz- oder Stillzeiten auf ein weiteres Semester erstrecken.

Weitere Informationen zum Thema (vgl. der zentralen Homepage)
!!!Studie zu psychischer Belastung von Schwangeren im Berufs- und Studienalltag!!!
Vorlesungsverzeichnis FB Politik- und Sozialwissenschaften