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Was muss beachtet werden, wenn Sie an der FU nahtlos vom BA in den MA wechseln?

Wenn Sie vorhaben, sich für einen an den Bachelorstudiengang anschließenden Masterstudiengang an der Freien Universität Berlin (FU) zu bewerben, beachten Sie hierbei bitte stets, dass eine Bewerbung auch erfolgreich sein kann und dies die Exmatrikulation aus dem Bachelorstudiengang zur Folge hat.

Als Beispiel:
Sie bewerben sich im SoSe für einen Masterstudiengang an der FU, erhalten eine Zulassung und immatrikulieren sich zum WiSe für diesen Masterstudiengang. Dies bedeutet, dass Sie zum WiSe automatisch im Bachelor exmatrikuliert werden. Nach erfolgter Exmatrikulation ist es NICHT MEHR MÖGLICH,  Studienleistungen/Veranstaltungen im Bachelorsstudium zu buchen und zu absolvieren. Damit wäre ein erfolgreicher Bachelorabschluss nicht mehr möglich.

Das bedeutet für Sie:
ALLE für Ihren Bachelorabschluss erforderlichen Studienleistungen (erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen) müssen Sie VOR der Exmatrikulation im Bachelorstudiengang belegt haben. Denn: Im ersten Mastersemester ist ein Belegen von erforderlichen Bachelor-Lehrveranstaltungen für den Bachelor nicht zulässig. Lediglich das Warten auf Bewertungen oder die Abgabe von bspw. Hausarbeiten (sofern eine verlängerte Abgabe zugesprochen wurde) und das Schreiben der Bachelorarbeit kann im ersten Mastersemester erfolgen.

Vorlesungsverzeichnis FB Politik- und Sozialwissenschaften